3194/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung des Proporz
Der "Proporz", also das automatische Erlangen eines Sitzes in einer Landesregierung bei Erreichung einer bestimmten Anzahl an Mandaten, wurde in Österreich in den meisten Bundesländern abgeschafft. In Ober- und Niederösterreich und in einer Sondervariante in Wien existiert er jedoch bis heute. Der Proporz hat den demokratiepolitischen Nachteil, dass bestimmte Koalitionen faktisch ausgeschlossen werden, weil die koalitionswilligen Parteien zwar über eine Mehrheit der Mandate im Landtag, nicht aber eine Mehrheit der Landeregierungssitze verfügen. Zudem erschwert der Proporz für die Bürger:innen die Beurteilung der Regierungsarbeit, weil Regierung und Opposition nicht klar getrennt sind, was ebenfalls demokratiepolitisch zu bemängeln ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europäische Union und Verfassung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der festgelegt wird, dass eine Mehrheit der Mandatar:innen in den Landtagen die Mitglieder der jeweiligen Landesregierung frei, also nicht nach dem Proporzsystem, wählen kann."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.