3197/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Betriebskindergärten für KMU ermöglichen

 

Der Arbeitskräftemangel ist in Österreich ein Thema geworden, das so gut wie jeden Tag in den Nachrichten vorkommt. Demographischer Wandel, Lehrerengpass, Pflegenotstand, in fast allen Branchen gibt es zu wenig Personal. Mittlerweile ist dieser so weit verbreitet, dass er als Gefahr für Wohlstand bezeichnet wird (1), auch die Wertung von Teilzeitarbeit führt mittlerweile zu enorm hitzigen Debatten, wie Arbeitsminister Kocher wohl eher unabsichtlich demonstriert hat (2).

Eine der Maßnahmen, deren Wirkung gegen den Arbeitskräftemangel im Laufe der Zeit zu breitem Konsens geworden ist, ist ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung. Im Jänner demonstrierten de facto alle Interessenvertretungen auf Einladung des Bundespräsidenten hin ihre Einigkeit bei dieser Frage, Umwegrentabilität, zukünftige Arbeitskräfte und bessere Bildungspfade für nächste Generationen stehen damit außer Frage (3).

Gerade kleinere und mittlere Betriebe stehen dabei aber vor enormen Herausforderungen. Hat eine Gemeinde keinen Kindergarten oder nur bedingt freie Plätze, können Betriebe selbst kaum das Angebot für Arbeitnehmer:innen ausbauen oder aufbessern. Denn Betriebskindergärten sind zwar eine gute Alternative, oftmals sind sie aber schwierig zu gründen und natürlich haben auch Betriebe für den Betrieb eines Kindergartens Kosten. Ein Unternehmen, das lediglich 20 Mitarbeiter:innen hat, hat aber nur bedingt Spielraum, um dieses Angebot zu schaffen und dann erst Recht zu halten. Gerade KMUs brauchen deshalb besondere Förderungen und erleichterte Bedingungen, um beispielsweise gemeinsam einen Betriebskindergarten zu gründen. Einzelbeispiele von innovativeren Betreuungsformen, wie etwa von der Gemeinde Turnau vorgezeigt, lassen hier viel Entwicklungspotenzial erahnen (4). Auch in Oberösterreich gibt es Pilotprojekte von betriebsübergreifender Betreuung, die vom Familienbund organisiert wird (5).

Nach wie vor stellt aber beispielsweise der Sachbezug von Kinderbetreuung über das Einkommensteuergesetz eine gewisse Hürde dar, die Eltern für die Nutzung eines Betriebskindergartens indirekt straft - besonders, wenn Eltern aufgrund eines Mangels an öffentlicher Betreuung auf Betriebskindergärten steuerlich indirekt gestraft werden. Gerade für KMUs muss es daher Änderungen und neue Anreize geben, um betriebsübergreifende Kinderbetreuungsformen zu schaffen und beispielsweise auch unter Mitarbeit der Wirtschaftskammer ein bundesweit einheitliches Fördermodell zu entwickeln.

Im Rahmen der Förderung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte das Familienministerium zur Erreichung der Budgetziele hier tätig werden und Betrieben - sowie in weiterer Folge natürlich Eltern - beim Zugang zu Kinderbetreuung helfen und daher Möglichkeiten schaffen, wie solche innovativeren Betreuungsmodelle breitflächiger genutzt werden können. 

 

  1. https://www.derstandard.at/story/2000142991104/wie-der-arbeitskraeftemangel-unseren-wohlstand-bedroht
  2. https://www.krone.at/2931470
  3. https://orf.at/stories/3300766/
  4. https://www.meinbezirk.at/bruck-an-der-mur/c-lokales/kinderbetreuung-in-turnau-richtungsweisend-fuer-die-gesamte-steiemark_a2701415
  5. https://ooe.familienbund.at/de/betreuung/unternehmen/betriebsuebergreifend/slide.67.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, gemeinsam mit der Wirtschaftskammer ein bundesweit einheitliches Modell zur Förderung von betriebsübergreifenden Betriebskindergärten für KMU zu entwickeln."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.