3200/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Investment Obligation prüfen und umsetzen

 

Im aktuellen Regierungsprogramm finden sich unter anderem folgende zwei Punkte:

Ein erster großer Schritt ist der Regierung dabei schon mit dem neuen Filmfördergesetz, das seit diesem Jahr gilt, gelungen. Aufgrund des erwartbaren weiter steigenden Förderbedarfs in den nächsten Jahren wäre es aber bei einer neuen Förderung auch an der Zeit gewesen, über eine Gegenfinanzierung nachzudenken. Dies ist bisher nicht passiert und sollte vor allem im Hinblick auf die immer weiter steigende Staatsverschuldung von der Regierung ernstgenommen werden.
Aus diesem Grund ist es an der Zeit, endlich die verfügbaren rechtlichen Mitteln einzusetzen, um einen Teil der Filmförderung wieder einzunehmen. Legistisch wäre dies durch die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) ohne Probleme möglich, da dies in Artikel 13 Absatz 2 eindeutig geregelt wird: „Verpflichten die Mitgliedstaaten die ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbieter dazu, finanziell zur Produktion europäischer Werke beizutragen, auch durch Direktinvestitionen in Inhalte und durch Beiträge zu nationalen Fonds, können sie auch Mediendiensteanbieter, die auf Zuschauer in ihrem Gebiet abzielen, aber in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, zur Leistung solcher Beiträge verpflichten, die verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein müssen.“ Bemessungsgrundlage wäre dabei für die Streamingdienste, die in Österreich ihre Dienste anbieten, nur der Teil ihres Umsatzes, den sie im Inland erzielen. Durch die EU-Richtlinie ist der rechtliche Rahmen, um diesen dann individuell auf die österreichische Situation anzupassen, jedoch schon gegeben. Andere Staaten in Europa haben diese sogenannte „Investment Obligation“ deshalb auch schon im nationalen Recht umgesetzt, wie zum Beispiel Belgien, Schweiz, Frankreich, Italien und Spanien. Diese gestalten sich je nach Land sehr unterschiedlich und an die jeweiligen Filmstandorte angepasst, deshalb kann man davon keine einheitliche Lösung oder einen best case ableiten. In der Schweiz zum Beispiel müssen ausländische Streaming Dienste künftig 4% ihrer in der Schweiz erzielten Einnahmen in die nationale Filmproduktion investieren. Das sind ca. 18 Millionen Franken, die jährlich in den Filmstandort investiert werden müssen. In Italien sind es sogar 12,5% der Einnahmen.

Eine Hochrechnung des Fachverbands Film- und Musikwirtschaft geht davon aus, dass alleine die in Österreich aktiven Film-Streamingdienste ca. 200 Mio. Euro erwirtschaften. Würden wir davon nur 5% durch eine Investment Obligation einnehmen, könnten wir damit zumindest 10 Millionen jährlich (Tendenz steigend) für die Finanzierung der Förderung durch das ÖFI verwenden. Ziel muss es sein, ein einfaches System einzuführen, das Klarheit bei der Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe bietet, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Darüber hinaus muss die Regierung in einem weiteren Schritt auch über eine ähnliche Regelung für Musik-Streamingdienste andenken bzw. prüfen lassen, da eine solche Investment Obligation für Musik-Streamingdienste noch nicht in einem EU-Gesetz geregelt wird. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, Artikel 12, Absatz 2 der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) auf nationaler Gesetzesebene umzusetzen und einzuführen. Die genaue Umsetzung soll gemeinsam mit Expert:innen erfolgen und die nationalen Besonderheiten des österreichischen Filmfördersystems berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Einführung einer Abgabe für Musik-Streamingdienste rechtlich geprüft werden."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.