3200/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Investment Obligation prüfen und umsetzen
Im aktuellen Regierungsprogramm finden sich unter anderem folgende zwei Punkte:
Ein erster großer Schritt ist der
Regierung dabei schon mit dem neuen Filmfördergesetz, das seit diesem Jahr
gilt, gelungen. Aufgrund des erwartbaren weiter steigenden Förderbedarfs
in den nächsten Jahren wäre es aber bei einer neuen Förderung
auch an der Zeit gewesen, über eine Gegenfinanzierung nachzudenken. Dies
ist bisher nicht passiert und sollte vor allem im Hinblick auf die immer weiter
steigende Staatsverschuldung von der Regierung ernstgenommen werden.
Aus diesem Grund ist es an der Zeit, endlich die verfügbaren rechtlichen
Mitteln einzusetzen, um einen Teil der Filmförderung wieder einzunehmen.
Legistisch wäre dies durch die EU-Richtlinie über audiovisuelle
Mediendienste (AVMD) ohne Probleme möglich, da dies in Artikel 13 Absatz 2
eindeutig geregelt wird: „Verpflichten die Mitgliedstaaten die ihrer
Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbieter dazu, finanziell zur
Produktion europäischer Werke beizutragen, auch durch Direktinvestitionen
in Inhalte und durch Beiträge zu nationalen Fonds, können sie auch
Mediendiensteanbieter, die auf Zuschauer in ihrem Gebiet abzielen, aber in
einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, zur Leistung solcher
Beiträge verpflichten, die verhältnismäßig und
diskriminierungsfrei sein müssen.“ Bemessungsgrundlage wäre
dabei für die Streamingdienste, die in Österreich ihre Dienste
anbieten, nur der Teil ihres Umsatzes, den sie im Inland erzielen. Durch die
EU-Richtlinie ist der rechtliche Rahmen, um diesen dann individuell auf die
österreichische Situation anzupassen, jedoch schon gegeben. Andere Staaten
in Europa haben diese sogenannte „Investment Obligation“ deshalb
auch schon im nationalen Recht umgesetzt, wie zum Beispiel Belgien, Schweiz,
Frankreich, Italien und Spanien. Diese gestalten sich je nach Land sehr
unterschiedlich und an die jeweiligen Filmstandorte angepasst, deshalb kann man
davon keine einheitliche Lösung oder einen best case ableiten. In der
Schweiz zum Beispiel müssen ausländische Streaming Dienste
künftig 4% ihrer in der Schweiz erzielten Einnahmen in die nationale
Filmproduktion investieren. Das sind ca. 18 Millionen Franken, die
jährlich in den Filmstandort investiert werden müssen. In Italien
sind es sogar 12,5% der Einnahmen.
Eine Hochrechnung des Fachverbands Film- und Musikwirtschaft geht davon aus, dass alleine die in Österreich aktiven Film-Streamingdienste ca. 200 Mio. Euro erwirtschaften. Würden wir davon nur 5% durch eine Investment Obligation einnehmen, könnten wir damit zumindest 10 Millionen jährlich (Tendenz steigend) für die Finanzierung der Förderung durch das ÖFI verwenden. Ziel muss es sein, ein einfaches System einzuführen, das Klarheit bei der Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe bietet, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
Darüber hinaus muss die Regierung in einem weiteren Schritt auch über eine ähnliche Regelung für Musik-Streamingdienste andenken bzw. prüfen lassen, da eine solche Investment Obligation für Musik-Streamingdienste noch nicht in einem EU-Gesetz geregelt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung
wird aufgefordert, Artikel 12, Absatz 2 der EU-Richtlinie über audiovisuelle
Mediendienste (AVMD) auf nationaler Gesetzesebene umzusetzen und
einzuführen. Die genaue Umsetzung soll gemeinsam mit Expert:innen erfolgen
und die nationalen Besonderheiten des österreichischen
Filmfördersystems berücksichtigen. Darüber hinaus soll die
Einführung einer Abgabe für Musik-Streamingdienste rechtlich
geprüft werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.