3202/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Berufsbild für 24-Stunden-Betreuung schaffen

 

24-Stunden-Betreuung zählt als oft als Stiefkind in Debatten über Pflege - auch und wohl vor Allem, weil es sich dabei nicht um einen Pflegeberuf handelt. Dennoch wird die 24-Stunden-Betreuung als Teil der Pflegereform verstanden, Ziel wäre auch "ein neues Modell" (1). Als Teil der Pflegereform 2022 wird sich dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr ausgehen. Dennoch bleibt es im Rahmen der Debatte über Pflegenotstand und Orte, an denen Pflege und Betreuung stattfindet, notwendig, die 24-Stunden-Betreuung zu reformieren.

Da 24-Stunden-Betreuung mit zweiwöchigen 24-Stunden-Diensten und niedrigen Kompetenzanforderungen nur als wenig attraktiver Beruf gilt, hatten unter den selbstständigen Betreuer:innen knapp 98 Prozent eine ausländische Staatsbürgerschaft (2), was Debatten über Mindestanforderungen und Qualitätsverbesserungen schwierig macht. Häufig wurden Debatten über Scheinselbstständigkeit geführt, mit einer Anforderung von fünf Wochen Vollzeit-Ausbildung (3) kann auch nur von einem Beruf mit Minimalqualifikation gesprochen werden.

Als Lösung für die vielen Missstände in der 24-Stunden-Betreuung wurde mit der ÖQZ24 2019 eine Zertifizierungsstelle für Vermittlungsagenturen eingerichtet. Diese sollte zur Qualitätshebung und Reduktion von Scheinselbstständigkeiten beitragen. Aufgrund der unterschiedlichen Anstellungsverhältnisse und weil das Zertifikat nach wie vor freiwillig ist, sind nur schätzungsweise 11.200 Betreuer:innen bei zertifizierten Agenturen tätig - geht man von überwiegend selbstständigen Personen aus, wären das maximal 20 Prozent der tätigen Personen (4).

Gerade im Zuge der Pflegereform nahm die Debatte über die 24-Stunden-Betreuung wieder an Fahrt auf. Denn besonders die Teuerung führte zu Diskussionen über mangelnde Valorisierung und Budgetlücken, gewarnt wurde unter Anderem davor, dass viele Personen sich die Betreuung gar nicht mehr leisten könnten (5). Je nach Berechnung wurde von einem Finanzierungsbedarf bis 222 Millionen Euro ausgegangen (6), aus dem Budget der Reform blieben aber lediglich 16 Millionen Euro für die 24-Stunden-Betreuung (7) - was laut Ministerratsbeschluss gerade einmal der Aufwendung für die Valorisierung entspricht (6). Soweit aus den Reformankündigungen herauszulesen ist, gehören zu den Plänen Änderungen der arbeitsrechtlichen Bedingungen, in gewissen Stakeholder-Runden dürften auch bestimmte Pflegekompetenzen diskutiert werden. Betrachtet man die verschiedenen Berufsprofile, zeigt sich aber beispielsweise, dass gerade die Frage der arbeitsrechtlichen Bedingungen wohl der Hauptunterschied zwischen 24-Stunden-Betreuer:innen und Heimhelfer:innen ist, inhaltlich sind die Berufsprofile laut Ausbildungskompass de facto ident (3, 8). Infolgedessen muss bei der Ausarbeitung einer Reform der 24-Stunden-Betreuung wohl gerade auf diese Schnittmenge geachtet werden. Immerhin ist die Heimhilfe per Gesetz ein Beruf, der nicht selbstständig ausgeübt werden kann, die 24-Stunden-Betreuung ist dafür ein Beruf, der trotz Anstellungsmöglichkeiten überwiegend selbstständig ausgeübt wird.

Grundsätzlich haben die beiden Berufe in verschiedenen Gesetzen ihre rechtliche Basis, nachdem sich Reformen aber eher an Praxis und erlebten Reformbedarf orientieren sollten, wären eine Abstimmung und die Schaffung eines gemeinsamen Berufsbildes unabhängig von Anstellungsform, sondern an Aufgaben und Kompetenzen orientiert, wohl langfristig eine bessere Lösung.

  1. https://pflege.gv.at/pflegereform-2022
  2. https://www.addendum.org/pflege/24-stunden-betreuung/
  3. https://www.berufslexikon.at/berufe/3239-PersonenbetreuerIn-24-Stunden-Betreuung/#ausbildung
  4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/12336
  5. https://wien.orf.at/stories/3162612/
  6. https://www.derstandard.at/story/2000135699861/24-stunden-betreuung-die-luecke-in-der-grossen-reform
  7. https://materie.at/a/wie-viel-geld-wirklich-fuer-die-pflegereform-bleibt/
  8. https://www.berufslexikon.at/berufe/2866-HeimhelferIn/#beschaeftigung

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Reform des Hausbetreuungsgesetzes zuzuleiten, die ein Berufsbild und eine inhaltliche Aufwertung der 24-Stunden-Betreuung vorsieht."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.