3204/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Endlich einen Prozess zum ORF mit der Zivilgesellschaft aufsetzen!

 

Seit Jahrzehnten ist der ORF Spielball der wechselnden Regierungen. Wenn eine Änderung im ORF-Gesetz herbeigeführt wird, dann meist, um sich noch mehr Zugriff zu sichern oder unliebsame Genealdirektor:innen auszubremsen. Nun zwingt jedoch ein VfGH-Erkenntnis betreffend der verpflichtenden Schließung der Streaminglücke, die Bundesregierung, eine neue Finanzierungsform für den Öffentlich-Rechtlichen zu implementieren. Zwischen dem VfGH-Erkenntnis und der Präsentation einer Überschrift verstrichen fast sieben Monate. In diesen sieben Monaten wurde weder an einer Digitalnovelle gearbeitet, die den ORF in die digitale Moderne führen soll, noch an einer Gremienreform, die den ORF ein Stück weit entpolitisiert. Dies stünde nicht im Regierungsübereinkommen, ließ die Medienministerin ausrichten.

Über diese und viele weitere Themen wird bis heute keine Debatte geführt. Stattdessen wird dem Generaldirektor von der zuständigen Ministerin medial ausgerichtet, dass ein "ORF-Rabatt" erwartet werde, also Sparmaßnahmen vorgelegt werden müssen. Ehe wir jedoch überhaupt wissen können, wie ein potentieller Budgetbedarf des ORF aussieht, müssen wir uns als Gesellschaft im Klaren darüber werden, wofür der Öffentlich-Rechtliche da ist. Gemeinsam müssen wir uns darauf verständigen, wie sich der öffentlich-rechtliche Auftrag gestaltet. Wie ein solcher Auftrag aussehen könnte, ist aber zuallererst keine Frage von Sparmaßnahmen, sondern eine zutiefst inhaltliche und in weiterer Folge strukturelle Frage.

Wer nur über die Finanzierung spricht, die grundsätzliche Frage nach der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags aber ebenso ausklammert, wie eine Gremienreform, drückt sich vor essentiellen Schritten. Klar ist: Ehe die Finanzierungsfrage besprochen wird, muss über den öffentlich-rechtlichen Auftrag und die dafür notwendigen Strukturen diskutiert werden. Dafür brauchen wir einen breit aufgestellten Prozess, in den die österreichische Zivilgesellschaft aktiv eingebunden wird.

Dem ORF kommt in der österreichischen Medienlandschaft eine Sonderstellung zu und genau diese muss man im 21. Jahrhundert nun eben in diesem Prozess neu definieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien wird aufgefordert, einen breiten zivilgesellschaftlichen Prozess aufzusetzen, in dem der öffentliche-rechtliche Auftrag geschärft und neu definiert wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.