3208/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparente Kennzeichnung von Insekten in Lebensmitteln

 

Seit die europäische Kommission im Jänner 2023 zwei Verordnungen erlassen hat, mit denen der Getreideschimmelkäfer und die Hausgrille in der EU als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen, sind Insekten als Lebensmittel wieder in aller Munde. Sie werden als vielversprechende Innovation im Lebensmittelsektor gesehen, da sie viel Protein enthalten und außerdem keine nennenswerten Treibhausemissionen erzeugen. Somit sind sie in der Produktion wesentlich nachhaltiger als Fleisch.

Im Zusammenhang mit den neuen EU-Verordnungen war in den Medien viel von der bereits etablierten Praxis der Lebensmittelindustrie zu lesen, Insekten und deren Ausscheidungen als Zusatzstoffe zu verwenden. Anders als bei den neu auf den Markt zugelassenen Insekten, die ausdrücklich in den Inhaltsstoffen als solche bezeichnet werden müssen, werden Insekten als Zusatzstoffe oft nicht explizit gekennzeichnet.

So wird zum Beispiel "rotes Karmin" - ein roter Farbstoff, der häufig in der Produktion von Süßwaren verwendet wird - durch das Auskochen und Zerquetschen von Scharlachschildläusen hergestellt. Gekennzeichnet wird dieser Farbstoff als Zusatzstoff E 120. Auch Schellack ist ein gerne in der Lebensmittelindustrie verwendeter Zusatzstoff - dabei handelt es sich um die Ausscheidungen der Gummilackschildlaus, die häufig als Überzug von Schokolade, Kaffeebohnen und Süßigkeiten verwendet werden. Gekennzeichnet wird Schellack als Zusatzstoff E 907. 

Anders als bei den neu auf den Markt zugelassenen Insekten, wissen die Konsument:innen in der Regel nicht, dass es sich bei diesen Zusatzstoffen um tierische Produkte handelt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Im Interesse einer transparenten Konsument:inneninformation wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, sich für eine eindeutige Kennzeichnung von Insekten als Bestandteil von Lebensmitteln einzusetzen."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.