3210/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Erwin Angerer, Peter Wurm

betreffend Rechtswidrige Strompreise – Mehrkosten sofort zurückzahlen!

 

Die Strompreise in Österreich erreichen ein Rekordniveau, das den Österreicherinnen und Österreichern nicht mehr zumutbar ist. Der massiv gestiegene Preisindex auf den Strommärkten beschert auch den österreichischen Versorgern beträchtliche Mehreinnahmen zu Lasten der Konsumenten. Es muss da gegengehalten werden, damit das Leben leistbar bleibt!

Nun wurde bekannt, dass Preiserhöhungen oft nicht rechtlich begründbar sind. Die Erhöhung der Strompreise durch den Verbund wurde dementsprechend gekippt. Auch die AK Tirol stellt nun Rechtswidrigkeiten fest. OE24 hat dazu am 28.2.2023 folgendes berichtet:

„AK-Gutachten: Diese Strompreiserhöhungen sind rechtswidrig

Ein Gutachten, das von der Tiroler Arbeiterkammer in Auftrag gegeben wurde, sieht Rechtswidrigkeiten bei den angekündigten bzw. bereits vollzogenen Strompreiserhöhungen von Anbietern in Tirol und Salzburg

Der Tiroler Energieversorger Tiwag müsse demnach in ihren Klauseln "die Kostenstruktur" - auch betreffend der Eigenproduktion - offenlegen. Sollte es zu keinem Einlenken der Stromanbieter kommen, will man notfalls auch Klage einbringen, hieß es seitens der AK Tirol.

Aktuell hoffe man aber, dass "das nicht notwendig ist", fügte Tirols schwarzer AK-Präsident Erwin Zangerl am Montag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck hinzu. Aufgrund des nunmehr vorliegenden Gutachtens gehe man nämlich davon aus, dass das Land Tirol "auf die Stromanbieter einwirken wird". Wichtig sei jedenfalls, dass die Tiroler Stromanbieter - untersucht wurden auch die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB), Hall AG, Stadtwerke Wörgl und die Kommunalbetriebe Hopfgarten - vor etwaigen Erhöhungen deutlich machen, "wie die Preise zustande kommen".

Das sei die wesentliche Erkenntnis des Rechtsgutachtens, für das sich Alexander Schopper, Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck, verantwortlich zeigt. "Der bloße Verweis der Stromanbieter in den Klauseln auf Inflation, Ukraine oder Strompreis-Index (ÖSPI) reicht nämlich definitiv nicht aus", sagte Schopper. Es gelte darüber hinaus auch zu zeigen, wie viel Strom aus "Eigenproduktion stammt und wie viel zugekauft wird", so der Jurist.

"Jackpot-Montag"

Wenn die Eigenproduktion hoch sei, wie beispielsweise in den Sommermonaten beim landeseigenen Energieversorger Tiwag, könne es nämlich sein, dass der Strompreis-Index überhaupt nicht relevant sei, sagte Schopper. "Stromanbieter können aus Sicht des Gutachtens Kosten nur dann an die Kunden weitergeben, wenn sich diese für sie auch tatsächlich erhöht haben", hielt er fest. Das gelte auch für die "Salzburg AG", deren Strompreiserhöhung laut dem Universitätsprofessor ebenfalls rechtswidrig sei.

Salzburgs AK-Präsident Peter Eder sprach nach der Gutachten-Präsentation von einem "Jackpot-Montag" für die 240.000 Kundinnen und Kunden der Salzburg AG. Alleine die Strompreis-Erhöhung mit 1. Jänner 2023 schlage mit 13 Mio. Euro im Monat zubuche. Zähle man die Erhöhung im vergangenen April dazu, liege man inzwischen bei einer Gesamtsumme von über 60 Mio. Euro.

"Wir gehen davon aus, dass unser Unternehmen - und die Salzburg AG ist immer noch zu 74 Prozent im Eigentum der Salzburgerinnen und Salzburger - und die Politik das Gutachten ernst nehmen und uns nicht dazu zwingen, den Gerichtsweg einzuschlagen." Sollte die Expertise akzeptiert werden, seien "schnellstmöglich" Verhandlungen erforderlich, um zu einer Lösung zu kommen. "Diese Teuerung ist in die Mitte der Gesellschaft gegangen, es geht hier um Existenzen. Wir reden da in vielen Fällen von 500 oder 600 Euro mehr, aber nicht im Jahr, sondern im Monat", so Eder. Er verwies auch darauf, dass die Energiekosten der Preistreiber der Inflation seien. Die Menschen würden daher die hohen Energiepreise beim Bäcker oder mit der Miete ein zweites Mal bezahlen.

Preiserhöhung beim Verbund gekippt

Vor der Präsentation des Gutachtens hatte das Handelsgericht Wien bereits die Preiserhöhung vom Mai 2022 des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund gekippt. Dieser hatte seine Tarif-Erhöhung mit der Preisexplosion an der Strombörse begründet. "Energieunternehmen, die selbst viel Strom etwa aus günstiger Wasserkraft herstellen, können ihre Preiserhöhung nicht ohne Weiteres mit den (teuren) Börsenpreisen rechtfertigen", argumentierte das Gericht. Der Verbund hatte Berufung angemeldet.

Die Tiwag hatte angekündigt, im Juni 2023 für Bestandskunden die Strompreise in einem Standardhaushalt um etwa 28 Prozent zu erhöhen. Die Tiwag argumentierte nun in einer Stellungnahme damit, dass man auch Strom "zukaufen" müsse. "Tatsache ist: Tiwag kann mit den vorhandenen Kraftwerksanlagen den Tiroler Strombedarf nicht abdecken. Entsprechend muss - gerade für die Wintermonate - Strom in beträchtlichem Ausmaß zugekauft werden", so der Vorstandsvorsitzende Erich Entstrasser. Man werde allerdings den Ausbau der heimischen Energieträger weiter vorantreiben und damit den Anteil der Eigenversorgung weiter stärken, hieß es. Man werde auch insgesamt die "Beschaffungsstrategie überprüfen" und das Gutachten der AK berücksichtigen, so Entstrasser.“

https://www.oe24.at/businesslive/energie/ak-gutachten-diese-strompreiserhoehungen-sind-rechtswidrig/547157988

Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger muss im Falle ungerechtfertigter Strompreiserhöhungen eine sofortige Rückzahlung der zu hohen Stromkosten von Seiten der Energieversorgungsunternehmen sichergestellt werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen bzw. auf die heimischen Energieversorgungs-unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, entsprechend einzuwirken, dass diese die Rückerstattung von zu hohen Mehrkosten an die Stromendverbraucher im Falle von rechtswidrigen Strompreiserhöhungen umgehend sicherstellen.

Darüber hinaus sind im rechtlich zulässigen Rahmen verbesserte Mechanismen zur Wahrung rechtlich begründeter und transparenter Strompreise sowie transparenter Strompreisstrukturen bereits im Vorfeld geplanter Preiserhöhungen zu etablieren.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.