3213/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gerechtigkeit im Stromkostenzuschussgesetz herstellen!

 

 

Auch wenn es mit dem Stromkostenzuschussgesetz zu einer gewissen Entlastung der Stromkunden kommt, offenbart dieses Gesetz einmal mehr, dass man auch hier mit enormer Verspätung Symptombekämpfung betreibt und darüber hinaus wieder eine Vielzahl an Haushalten, zum Beispiel viele Mieter, Heimbewohner etc. vom direkten Bezug des Stromkostenzuschusses ausschließt.

 

Denn weiterhin zählen jene Personen nicht zum direkt begünstigten Personenkreis, die keinen auf ihren Namen lautenden Stromliefervertrag haben bzw. wo mehrere Haushalte nur einen Zählpunkt haben bzw. die Stromkosten über einen Subzähler abgelesen werden, wie dies unter anderem auch in einer Stellungnahme von Univ. Ass. Dr. Peter Denk (Institut für Finanzrecht/Rechtswissenschaftliche Fakultät/ Universität Wien) zum Gesetzesentwurf kritisiert wird:

 

Die Anknüpfung an Zählpunkte bzw. Stromlieferungsverträge erscheint nachvollziehbar. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass in der Praxis durchaus auch Konstellationen bestehen, in denen mehrere (getrennte) Haushalte bloß über einen Zählpunkt und daher über keinen gesonderten Stromlieferungsvertrag verfügen.

Solche Konstellationen werden vom SKZG derzeit nicht erfasst.

 

Dazu kommt, dass die Stützung des Strompreises in der Regel mit einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden gedeckelt ist, was dazu führt, dass insbesondere Menschen mit Behinderung, die stromintensive technische Assistenz benötigen, hier benachteiligt werden.

 

Dies gilt darüber hinaus auch für Haushalte, die ihre Energieversorgung auf Wärmpumpen umgestellt und dadurch einen stark erhöhten Stromverbrauch haben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im Sinne der Herstellung von Gerechtigkeit und der Beseitigung derzeit bestehender Ungleichbehandlung verschiedener Bevölkerungsgruppen folgenden

 

Entschließungsantrag 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs-vorlage zuzuleiten, die die Umsetzung insbesondere nachstehender Forderungen sicherstellt:

 

·         Stromkostenzuschuss auch für Haushalte, die über keinen gesonderten Stromlieferungsvertrag verfügen, aber dennoch die Stromkosten des Haushalts zu tragen haben

 

·         Erhöhung des Grundkontingents gemäß Stromkostenzuschussgesetz für Menschen mit Behinderung, die auf stromintensive technische Assistenz angewiesen sind

 

·         Besondere Berücksichtigung von Haushalten mit Wärmepumpen im Stromkostenzuschussgesetz“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.