3218/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend: Preise runter oder Geld zurück – Einsetzung einer Anti-Teuerungskommission zur Prüfung der Weitergabe von Hilfszahlungen in Milliardenhöhe an Unternehmen an die Konsumentinnen und Konsumenten

 

In Deutschland greift seit 1. Jänner 2023 eine Gaspreisbremse für Haushalte, Wirtschaft und Industrie. Damit hat die deutsche Regierung die Preise für Energie direkt gesenkt. Diese Maßnahme hat Auswirkungen auf alle Güter, insbesondere auf jene, für die Gas- und Strom wichtige Kostenfaktoren sind. Und die Inflationsrate wird so in unserem Nachbarland laut Expert*innen um rund 2% gedrückt.

 

Was aber passiert in Österreich? – Hier hat sich die türkis-grüne Regierung dazu entschlossen, statt strukturell bei den Preisen einzugreifen und damit die Inflation zu senken, lieber milliardenschwere Hilfszahlungen (siehe zum Beispiel Energiekostenzuschuss II) an Unternehmen auszuschütten.

 

Diese Vorgehensweise erinnert stark an die verfehlten Corona-Wirtschaftshilfen, die vor allem für große Unternehmen und deren Aktionäre „dicke Geldbörsen“ gebracht haben. Das zeigt eine aktuelle OeNB-Studie eindeutig auf.

 

Die türkis-grüne Vorgehensweise bei der Teuerung birgt – im Gegensatz zum deutschen Preisdeckel – ein weiteres großes Problem: Viele Unternehmen werden es sich nicht leisten können, monatelang auf Hilfszahlungen zu warten. Genau das wird aber in Österreich der Fall sein, zumal bisher völlig unklar ist, wann die Beihilfen für Unternehmen ausbezahlt werden.

 

Es wird daher Unternehmen geben, die aufgrund der späten Zahlungen Insolvenz anmelden. Und es wird andere Unternehmen – von den Molkereien über die Wirtshäuser bis zu den Bäckereien – geben, die die Preise weiter anheben, um die gestiegenen Energiekosten zahlen zu können. Jeder Konsument merkt, dass das ja schon jetzt der Fall ist.

 

Große Preissteigerungen gab es im letzten Jahr etwa bei Molkereien. Butter ist dementsprechend – je nach Produktgruppe – um bis zu 77% teurer geworden. Lt. AMA stieg der durchschnittliche Butterpreis um mehr als 30%.

 

Dort wo Güter besonders energieintensiv produziert werden und wo sich die Preissteigerungen ohne große Schwierigkeiten weitergeben lassen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Energiepreissteigerungen fast 1:1 auf die Preise aufgeschlagen werden. Gleichzeitig werden die verspätet greifenden Hilfszahlungen wohl 1:1 in die Gewinne der betroffenen Unternehmen fließen.

 

Warum ist das so? Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Preissteigerungen trotz erfolgter Auszahlung des Energiekostenzuschusses II nicht zurückgenommen werden bzw. die Preise weiter steigen werden, wenn dies ohne Konsequenzen bliebe. Das heißt aber: die Kund*innen werden weiterhin hohe – und weiter steigende – Preise für die Produkte in den Regalen zahlen müssen, obwohl die Unternehmen ihre erhöhten Energiekosten rückwirkend großteils refundiert bekommen.

 

Es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen die Energiehilfen dafür verwenden, um ihre Gewinne zu steigern. Es kann nicht sein, dass die Menschen doppelt zahlen, zuerst einen höheren Preis – etwa für Lebensmittel – und dann auch noch die Energiehilfen für Unternehmen über ihre Steuern und Abgaben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Energiehilfen für Unternehmen in Form von niedrigeren Preisen an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden. Eine sozialpartnerschaftlich beschickte Anti-Teuerungskommission soll dies prüfen und Verstöße gegen den oben genannten Grundsatz feststellen. Um Verstöße zu ahnden, sind geeignete Sanktionsinstrumente einzuführen, die bis zu einer vollständigen Rückzahlung der Unternehmenshilfen reichen, sollte diese gewinnerhöhend wirken“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie