3220/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner,
Genossinnen und Genossen
betreffend endlich qualitätsvolle sexuelle Bildung garantieren
Seit fast fünf Jahren zeigt die mediale und politische Debatte in Österreich den dringenden Handlungsbedarf im Bereich der sexuellen Bildung. Nach jahrelangen Ankündigungen legte das BMBWF Ende 2022 endlich einen Entwurf für das lange angekündigte Akkreditierungsverfahren für externe Angebote sexueller Bildung im Schulunterricht vor. Doch sowohl Expert*innen als auch Organisationen, die seit Jahren wichtige Angebote in diesem Bereich zur Verfügung stellen, haben zahlreiche Probleme in den Details der „Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts“ (externe Qualitätssicherungsverordnung) ausgemacht. Auf diese Bedenken wurde jedoch im Zuge der Begutachtung, sowie in der im Februar 2023 schließlich veröffentlichten Verordnung nicht eingegangen.
Klar ist, dass die bundesweite Bildungspolitik den dringenden Auftrag hat, qualitätsvolle und wissenschaftlich fundierte sexuelle Bildung zu garantieren. Die Befürchtung, dass sich beim nun stark verspätet vorgestellten Akkreditierungsverfahren am Ende um ein zahnloses Bewertungsprozedere handelt, das keine der grundlegenden Herausforderungen im Bereich der sexuellen Bildung löst, zeigt jedoch, dass das BMBWF dieser Aufgabe bisher nicht gerecht wird.
Fehlende Ausschlussmöglichkeiten, keine regelmäßige Überprüfung und das Ausbleiben stichprobenartiger Kontrollen der von externen Anbieter*innen gelehrten Inhalte bilden dabei nur die Spitze des Eisbergs. So kritisieren langjährige Expert*innen gegenüber den Medien schon jetzt, dass beispielsweise im Bereich des Vereins Teen Star, der 2018 als Auslöser der medialen Debatte um sexuelle Bildung diente, eine nur einmalige Überprüfung der Schulungsunterlagen möglicherweise nicht den tatsächlich gelehrten Inhalt in Schulworkshops kontrollieren kann: „Auf der Website kann man bereits lesen, wie bestimmte Inhalte dem Whitewashing unterzogen wurden.“[1] Bisher hat das zuständige Ressort nicht ersichtlich machen können, wie ein solches Whitewashing dauerhaft unterbunden werden soll und damit sichergestellt werden kann, dass externe Angebote sexueller Bildung im Klassenzimmer als notwendige Ergänzung zum Regelunterricht den wissenschaftlichen und humanistischen Standards unserer Bildungspolitik auch wirklich entsprechen. Es bleibt zu befürchten, dass auch künftig unter dem Deckmantel der sexuellen Bildung sexistische, homophobe und unwissenschaftliche Inhalte in österreichischen Klassenzimmern gelehrt werden. Laut eigenen Angaben ist zum Beispiel der Verein Teen Star trotz des medienwirksamen „Verbots“ durch den damaligen Bildungsminister im Schuljahr 2021/2022 in drei Bundesländern aktiv gewesen – das Problem im System ist nicht nur dadurch offensichtlich.
Mutige Bildungspolitik, die erkennt, dass sexuelle Bildung vor allem die Aufgabe hat, junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und sicheres Erwachsenenleben führen zu können, sieht anders aus: Statt eines zahnlosen Bewertungsprozederes externer Anbieter*innen und des Abwälzens der Verantwortung auf Schulen und Lehrer*innen braucht Österreich endlich ein gut ausgebautes und ausreichend finanziertes Netz an Anbieter*innen sexueller Bildung. Die Frage der Finanzierung ist dabei von besonderer Bedeutung: Es kann und darf nicht im Interesse der Republik liegen, dass Angebote, die für Schulen notwendigerweise kostenfrei sein müssen, sich auf Finanzmittel von Stellen zu verlassen haben, die ideologische oder politische Hintergründe haben. Gleichzeitig muss für alle Anbieter*innen auch eine entsprechende Aus- und Fortbildung, sowie Supervision gewährleistet sein, wenn sie sexuelle Bildung in unseren Klassenzimmern unterrichten. Der Zustand, dass solche Angebote über Mittel aus anderen Bereichen, zum Beispiel aus dem Frauen- oder Familienressort „mitfinanziert“ werden, deckt zwar Lücken ab und ermöglicht notwendige Arbeit, erfüllt aber den Zweck einer bundesweiten Bildungspolitik nicht. Es braucht bundesweite Finanzmittel für ausreichend überprüfte, regelmäßig kontrollierte Angebote, die den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Wissenschaft unserer vielfältigen und selbstbestimmten Gesellschaft entsprechen – und zwar rasch, bevor noch weitere Jahrgänge an Schüler*innen aufgrund politischer Untätigkeit zurückgelassen werden!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, werden aufgefordert, die Gewährleistung bestmöglicher, qualitätsvoller sexueller Bildung in Schulen durch externe Anbieter*innen – insbesondere durch eine umfassende, langfristige Finanzierung und regelmäßige Kontrolle der gelehrten Inhalte – ab Beginn des Schuljahrs 2023/2024 bundesweit sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen