3226/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Tätigkeitsbericht - Erstanlaufstelle für Betroffene von Zahlungsschwierigkeiten

 

Im Dezemberplenum im Jahre 2021, genauer gesagt, am 15. Dezember 2021, wurde der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zur Errichtung einer unbürokratischen Anlaufstelle für Personen, die sich mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert sehen, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, den Grünen und den Neos beschlossen.

Im Text des Entschließungsantrages wurde von ÖVP und den Grünen angemerkt:

„Aufgrund der Fortdauer der Pandemie ist es jedoch weiterhin nicht auszuschließen, das Konsumenten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können. Um Konsumenten in diesem Fall eine schnelle und niederschwellige Hilfestellung zu bieten, sollte eine Erstanlaufstelle für Betroffene aber auch für Stakeholder und die Branche im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet werden, die eine direkte und verbraucherfreundliche Beratung der Betroffenen sicherstellt. Die Aufgaben dieser Stelle sollen verhältnismäßig sein und sich in die bestehende Systematik einfügen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Dazu ist eine Einbindung aller Betroffenen erforderlich.“ (2089/A (E))

 

Als im Juli 2022 die Konsumentenschutzsprecher:Innen von SPÖ, FPÖ und Neos die Untätigkeit der Regierung in Fragen des Konsumentenschutzes anprangerten, führte der Konsumentenschutzsprecher der ÖVP die Errichtung der „Erstanlaufstelle für Verbraucher in Zahlungsschwierigkeiten im Konsumentenschutzministerium“ als Gegenbeweis an, wie die APA berichtete. (APA, 4. Juli 2022)

Diese ist auch im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter dem Titel Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten eingerichtet worden. Allerdings fehlt jegliche Information über die Tätigkeit und die Inanspruchnahme dieser Serviceeinrichtung. Aus diesem Grund ist die Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichtes wohl mehr als notwendig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, einen Tätigkeitsbericht der Erstanlaufstelle bei Zahlungsverzug für Verbraucher:Innen in Zahlungsschwierigkeiten bis spätestens Juni 2023 für das Jahr 2022 und in Folge in Jahresabständen bis spätestens 30.Juni des Folgejahres an den Nationalrat zu übermitteln.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz