3227/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Schuldneratlas 2023
Im Kalenderjahr 2022 sind in Österreich die Privatinsolvenzen um 13,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2021 gestiegen. Trotz der Tatsache, dass der Anstieg auch als ein Folgeproblem der Ausnahmesituation während der Pandemie anzusehen ist, bleibt die sozialpolitisch gefährliche Situation der steigenden Anzahl von Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr bedienen können bestehen. Vor allem aufgrund der hohen Inflation und der damit verbundenen steigenden Zinsen ist die Gefahr der Überschuldung keineswegs zu vernachlässigen.
Leider ist die Datenlage zum Thema Überschuldung in Österreich noch immer äußerst mangelhaft und daher wenig aussagekräftig; dieser Entwicklung kann vollumfänglich nur mit faktenbasierter und treffgenauer Politik entgegentreten werden. Viele Maßnahmen werden daher mehr oder weniger im Blindflug gesetzt.
Deutschland ist in diesem Bereich schon einen großen Schritt weiter: der SchuldnerAtlas Deutschland untersucht, wie sich die Überschuldung von VerbraucherInnen innerhalb Deutschlands kleinräumig verteilt und entwickelt. Er erscheint jährlich und hat sich als regionales und kommunales Arbeitsinstrument etabliert.
Mit der Erhebung einer Überschuldungsquote nach deutschem Vorbild könnte das gesellschaftliche Problem der Überschuldung in jährlichen Intervallen und nach regionalen Gesichtspunkten ausgewertet werden. Gerade jetzt bei hoher Inflation ist dieses Monitoring der Überschuldung von enormer Bedeutung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll die Erstellung eines jährlichen Schuldneratlas Österreich beauftragen und diesen dem Nationalrat so rasch als möglich, jedenfalls bis spätestens Juni 2023 für das Jahr 2022 und in der Folge in Jahresabständen bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres, vorlegen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz