323/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Volle Schulautonomie als Opt-in-Modell

 

Die Schulautonomie gilt international als Erfolgsmodell moderner Schulsysteme. Auch österreichische Bildungspolitiker_innen aller Parteien haben sich in der Vergangenheit bei verschiedenen Gelegenheiten dazu bekannt.

Im aktuellen Regierungsprogramm ist vom Ausbau der Schulautonomie dennoch keine Rede. Im Gegenteil: Eine Vielzahl an Evaluierungen, Pilotprojekten, Strategieentwicklungen und Regulierungsmaßnahmen lässt erwarten, dass der bürokratische Aufwand für die Schulen noch weiter zunehmen wird. 

Ein zentralistisch-hierarchisches Schulsystem wird den vielfältigen und ständig wechselnden Herausforderungen der Zeit immer weniger gerecht. Die scheibchenweise zugestandenen beschränkten Autonomierechte, die die Schulen im bestehenden System bisher erhalten haben, sind für die Schulen wenig attraktiv und zeigen wenig Wirkung.

Wir fordern daher einen Rahmen für echte, volle Schulautonomie zu schaffen und Schulen den freiwilligen Übertritt in diese Organisationsform zu ermöglichen. Dazu ist es notwendig, ein schlankes Rahmengesetz zu schaffen. Ähnlich wie das FH-Gesetz, das mit gesetzlicher Reglementierung sparsam umgeht und somit einen großen Gestaltungsspielraum der Fachhochschulen ermöglicht, soll ein konsolidiertes Schulgesetz für vollautonome Schulen (unter Beibehaltung des schulgeldfreien Zugangs) entwickelt werden und die Voraussetzung für echte Autonomie schaffen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird beauftragt, ein Modell für vollautonome Schulen zu entwickeln, in das Schulen auf freiwilliger Basis übertreten können ("Opt-in"). Dazu ist - nach dem Vorbild des Fachhochschulstudiengesetzes - ein schlankes Rahmengesetz zu schaffen. Für die teilnehmenden Schulen ist eine transparente Pro-Kopf-Finanzierung ergänzt um eine Indexfinanzierung nach sozialen Kriterien vorzusehen. In diesem Rahmen sind die teilnehmenden Schulen mit voller finanzieller, personeller und pädagogischer Autonomie auszustatten."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.