3243/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend kein Aufweichen von strengen EU-Gentechnikgesetzen für die Neue Gentechnik

Voraussichtlich im Juni 2023 wird die Europäische Kommission eine neue EU-Gesetzgebung für Verfahren der neuen Gentechnik – auch bekannt als neue genomische Verfahren – präsentieren. Es darf nicht dazu kommen, dass die derzeit bestehenden EU-Gentechnikregeln für neue Verfahren der Gentechnik aufgeweicht werden. Dies ist nicht im Sinne der Österreicher:innen, die sich klare Kennzeichnung und Sicherheitschecks auch für Lebens- und Futtermittel wünschen. So fordern mehr als 90 Prozent der österreichischen Konsument:innen, dass Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut aus der Neuen Gentechnik weiterhin genauso streng kontrolliert und auf gesundheitliche und ökologische Risiken geprüft werden, wie Produkte aus der Alten Gentechnik und klar als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden müssen. Weiters sprechen sich 70 Prozent der Bevölkerung gegen eine einfachere und schnellere Zulassung von Lebensmitteln, Saatgut und Futtermitteln aus der Neuen Gentechnik aus, wie eine Marktuntersuchung des österreichischen Handelsverbandes gemeinsam mit Global 2000 aus dem Jahr 2022 aufzeigt[1].

Das geltende Gentechnikrecht gewährleistet Sicherheit und Wahlfreiheit für Konsument:innen und ist ebenso wie das Vorsorgeprinzip eine wichtige Errungenschaft der Europäischen Union. Die in der Europäischen Union etablierten Kontrollsysteme für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sind gut erprobt und erlauben es, unerwartete negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt vor einer Marktzulassung zu bewerten und wenn nötig zu verhindern. Daher soll es auch für neue gentechnische Verfahren zukünftig keine Ausnahmen vom geltenden Gentechnikrecht geben.

Die Industrie stellt es gerne so dar, dass Lebensmittel, die mit Hilfe von Verfahren der Neuen Gentechnik erzeugt wurden, genauso sicher sind, wie die so bezeichnete herkömmliche Züchtung. Wie Studien zeigen, gibt es gerade, was die Sicherheitsfragen anbelangt, noch viele ungeklärte Fragen. So bergen die Genschere CRISPR-Cas und andere Techniken Risiken und unbeabsichtigte Effekte, die noch gar nicht erforscht sind, wie ein Gutachten der deutschen Verbraucherzentrale aufzeigt[2].

Es ist daher wichtig, das derzeit gültige EU-Gentechnikrecht für die neue Gentechnik (z.B. Genschere CRIRSPR/Cas) beizubehalten. Dies bedeutet eine klare Kennzeichnung für Konsument:innen und Produzent:innen, Rückverfolgbarkeit sowie eine verbindliche Risikobewertung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Rahmen eines EU-weiten Zulassungsverfahrens. Konsument:innen müssen darauf vertrauen können, dass ihre Lebensmittel sicher und richtig als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet sind. Bestehendes Gentechnikrecht ist auch für Produkte neuer Gentechnik zu gewährleisten.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft



[1] https://www.handelsverband.at/presse/presseaussendungen/neue-gentechnik/

[2] https://www.vzbv.de/meldungen/vorsorgeprinzip-muss-auch-fuer-neue-gentechnik-gelten