3247/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abg. Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Präventionsauftrag im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

 

Am 15. Februar 2023 wurde im zuständigen Gesundheitsausschuss und am 1. März 2023 im Nationalrat folgender Entschließungsantrag beschlossen:

 

Entschließung

betreffend Präventionsauftrag im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Überblick aller vorhandenen Präventionsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger zukommen zu lassen, die seitens der Träger zur Erfüllung des Präventionsauftrags gemäß des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gezählt werden.“

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1936/fnameorig_1522732.html

 

 

Siehe dazu den Bericht der Parlamentskorrespondenz:

 

Bericht des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 3135/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Präventionsauftrag im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

Die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Prävention ist im Gesundheitssystem nach wie vor unterbewertet - so auch die Einschätzung des Rechnungshofes (1). Die Anzahl der gesunden Lebensjahre in Österreich sinkt, gerade aufgrund des steigenden Alters der Bevölkerung stellt dies eine enorme Belastung für Gesundheits- und Pflegesysteme dar. Ohne Gegensteuern kann nur von weiter ansteigendem Bedarf ausgegangen werden. Mittlerweile sind 51 Prozent der Bevölkerung übergewichtig oder adipös, der Anteil von Diabetiker:innen ist nach wie vor nicht klar zu erheben (2). Auch die Umsetzung des NAP Ernährung wurde mehrmals kritisiert (3), die Reform des Mutter-Kind-Passes und Bewegungsinititativen gingen zu langsam und ohne ernsthafte Absichten vonstatten.

Schwierig ist in diesen Bereichen auch immer die Zuständigkeitsfrage: Bundesinitiativen, Vorsorgeuntersuchungen im niedergelassenen Bereich, Präventionsinitiativen verschiedener Versicherungsträger, Bundesländer, etc., überschneiden sich, Redundanzen und Ineffizienzen sind somit zu erwarten.

Ein Beispiel, an dem die Probleme dieser Verstrickungen für alle ersichtlich wurden, war die Organisation der COVID-Impfungen. Immerhin haben die verschiedensten Landesangebote, betriebliche Impfungen und der niedergelassene Bereich gleichzeitig auf Angebote gewartet, gefühlte Privilegienkämpfe und Verwirrung bei der Bevölkerung waren die Folge und haben auch die Debatte über Impfungen wieder vorangetrieben. Denn einerseits hat die Pandemie sich negativ auf Durchimpfungsraten ausgewirkt (4), andererseits wurde auch die Debatte über die Zuständigkeit bei Impfungen wieder angefacht. So können Impfungen zwar theoretisch als Bestandteil der Präventionsaufgabe der Sozialversicherungen interpretiert werden, praktisch vertritt die ÖGK aber den Punkt, dass ein klarer gesetzlicher Auftrag und finanzielle Mittel nötig wären (5).

Eine Änderung des gesetzlichen Auftrags wäre leicht machbar, die Frage, welche Maßnahmen bisher als Präventionsmaßnahmen gemäß des Sozialversicherungsgesetzes überhaupt dazu gezählt werden, kann dadurch aber nicht gelöst werden. Wie so oft gilt aber auch bei ordentlicher Gesundheitsprävention und -vorsorge: Nur, wer einen vollständigen Informationsstand hat, kann ordentliche Reformpläne entwickeln und umsetzen. Die vergangenen Fusionen einzelner Versicherungsträger sollten zumindest eine Basis geschaffen haben,  damit innerhalb der Träger ein Überblick laufender Programme entstehen kann. Im Sinne der Beitragszahler ist darüber hinaus aber auch Sorge zu tragen, dass die unterschiedlichen Versicherungsträger gleiche Leistungen anbieten. Alleine am Beispiel der Impfungen sieht man aber die großen Unterschiede, immerhin belohnt beispielsweise die Sozialversicherung für Selbstständige Versicherte ganz aktiv für Impfungen (7). Auch die Vorsorgeuntersuchungen werden unterschiedlich gehandhabt, immerhin unterscheidet sich auch die Einladungspraxis (8).

Nachdem bisherige Evaluierungen - wie etwa Rechnungshofberichte - die Tätigkeiten der Sozialversicherungen nicht erfassen, fehlt hier aber ein Überblick. Im Rahmen der Aufsichtsfunktion kann die Zweckmäßigkeit der Gebarung überprüft werden, die Erstellung eines ordentlichen Überblicks aller Präventionsprogramme, -maßnahmen und -angebote der verschiedenen Sozialversicherungsträger kann damit seitens des Ministeriums angeordnet werden. 


 

1.     https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_3/Gesundheitspraevention.html

2.     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/11573

3.     https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2021/pk1028#:~:text=Die%20im%20Nationalen
%20Aktionsplan%20Ern%C3%A4hrung,Kritik%2C%20mit%20der%20sich%20heute

4.     https://kurier.at/chronik/oesterreich/durchimpfungsraten-waehrend-pandemie-zurueckgegangen/402269580

5.     https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210517_OTS0076/oegk-huss-impfprogramm-soll-ins-leistungsportfolio-der-oegk-uebergehen

6.     https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817083

7.     https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/11720“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd die Abgeordneten Mario Lindner, Laurenz Pöttinger, Ralph Schallmeiner, Dr. Werner Saxinger, MSc und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

 

 

Um dieser Initiative eine rasche Umsetzung garantieren, bedarf es daher eine konkreten Firstsetzung, die nachfolgende Entschließung beinhaltet.

 


 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. Juni 2023 einen Überblick aller vorhandenen Präventionsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger zukommen zu lassen, die seitens der Träger zur Erfüllung des Präventionsauftrags gemäß des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gezählt werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.