3251/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend der Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel muss Einhalt geboten werden!
Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen in der EU künftig als alternative Proteinquelle Lebensmitteln beigemischt werden. Das hat die Europäische Kommission beschlossen. Damit dürfen in der EU nun vier Insekten zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Bereits seit 2021 sind Mehlkäfer und Wanderheuschrecke als neuartige Lebensmittel zugelassen.
Die Genehmigung gilt für die Hausgrille (Acheta domesticus) in Form eines teilweise entfetteten Pulvers. Der Antrag des mit zumindest mit 42 Millionen USD von Investoren finanzierten[1] Unternehmens Cricket One Co. Ltd aus Vietnam betraf die Verwendung „in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung“.[2]
Die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) dürfen auf Antrag des mit über 382 Millionen USD finanzierten[3] Unternehmens Ynsect NL B.V aus Frankreich gefroren, getrocknet, pulverisiert oder pastenartig als Lebensmittelzutat in einer Reihe von Lebensmittelerzeugnissen für die allgemeine Bevölkerung sowie in Pulverform in Nahrungsergänzungsmitteln im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Verkehr gebracht werden.[4]
Inwiefern durch die Zulassung von Insektenzusätzen in Lebensmitteln Krankheitserreger, wie Salmonellen oder Fäkalkeime, übertragen werden können, ist jedoch noch nicht hinreichend geklärt. Ob giftige Schwermetalle durch die Insekten in Nahrungsmittel gelangen könnten, ist unklar. Ebenso ungewiss ist, ob und in welchem Ausmaß Krebstier-Allergiker auf die Beimengung von Insekten reagieren. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geht davon aus, dass der Verzehr von Insekten-Proteinen möglicherweise eine allergische Reaktion auslösen kann.
Zumal in der EU bereits ein Proteinüberschutz produziert wird, ist das Argument des angeblichen Proteinmangels durch die Lebensmittel-Industrie in dem Zusammenhang wenig überzeugend. Vielmehr wird von Konsumenten der Vorwurf erhoben, dass durch die Beimischung von Insektenmehl in Teigwaren etwa Produktions- und Rohstoffkosten gespart werden sollen. Ob in Lebensmitteln Insekten enthalten sind, lässt sich zwar kleingedruckt in der Zutatenliste überprüfen, so lange diese Produkte am Markt sind, braucht es zum Schutz der Konsumenten und im Sinne der Transparenz aber jedenfalls eine deutliche Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite. Grundsätzlich ist die Bundesregierung jedoch gefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel zurückgenommen wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel zurückgenommen wird.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, zukünftig gegen derartige EU-Durchführungsverordnungen Stellung zu beziehen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.