Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 220/2022, wird wie folgt geändert:
In § 102 Abs. 1 Z 3 wird das Wort „Abzugssteuer“ durch das Wort „Abzugsteuer“ ersetzt.