3257/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Andreas Kollross,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Erneuerbaren-Ausbau mit direktem Nutzen für die Bürger:innen

 

 

Mit der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sollen Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende gesetzt werden. Unter anderem soll die Errichtung von Windkraftanlagen erleichtert werden, indem fehlende überörtliche Planung („Eignungszonen des Landes“) bzw. Konkretisierung auf der örtlichen Planungsebene (Flächenwidmung) kein Ausschlussgrund für die Genehmigung mehr darstellen soll.

 

Im Rahmen der Flächenwidmung konnten Standortgemeinden in der bisherigen Praxis Vereinbarungen mit den Anlagenbetreibern erwirken, die zu direkten Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger geführt haben (z.B. finanzielle Zuwendungen für Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde). Diese Möglichkeit wird für den Fall, dass eine Eignungszone vorhanden ist, erschwert.

Aus Gründen der Akzeptanz erscheint es daher erforderlich, diesen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger der Standortgemeinden aufrecht zu erhalten. Sofern dieser Nutzen nicht auf anderem Weg sichergestellt werden kann, stellen finanzielle Beiträge in Form einer Gemeindeabgabe eine Möglichkeit der Umsetzung dar.

 

Als Beispiel könnte das Burgenländische Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetz herangezogen werden, das eine Abgabe für Windkraftanlagen vorsieht, die jeweils zur Hälfte dem Land und der Standortgemeinde zugutekommt.

 

Für eine bundesweit abgestimmte Lösung ist aber die Initiative der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erforderlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine bundesweit gültige Regelung für einen finanziellen Beitrag der Windkraftanlagenbetreiber in Form einer jährlichen Gemeindeabgabe zur Gewährleistung der Akzeptanz in den Standortgemeinden zu schaffen oder für eine mit den Bundesländern abgestimmte Lösung in diesem Sinn zu sorgen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss