3261/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Digitalisierung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen

 

Das Sozialministeriumsservice ist seit 2014 für die Ausstellung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen zuständig. Erforderlich für einen solchen Parkausweis ist ein Behindertenpass inklusive der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" (1). § 29b der Straßenverkehrsordnung regelt hier die Bestimmungen, beispielsweise erlaubt ein solcher Parkausweis Menschen mit Behinderungen das Parken auf Straßenstellen, die durch das Straßenverkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ gekennzeichnet sind (2). 

Das Problem ist, dass es immer wieder zu Betrugsfällen kommt und Parkausweise von verstorbenen Menschen mit Behinderungen weiterverwendet werden. Ein zentrales Register, das die gültigen Parkausweise erfasst, wäre ein möglicher Lösungsansatz. Ferner könnte man die Parkausweise mit QR-Codes versehen, um eine rasche Überprüfung der Gültigkeit zu gewährleisten (3).

Um den Andrang auf Parkflächen zu reduzieren und Betrug vorzubeugen, bedarf es also einer Digitalisierungsoffensive des Sozialministeriums bei Parkausweisen von Menschen mit Behinderungen.

  1. https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kfz_und_behinderung/Seite.1260200.html
  2. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
  3. https://www.sn.at/panorama/oesterreich/staedte-fordern-hilfe-gegen-missbrauch-von-parkausweisen-fuer-behinderte-135948739

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, ein Konzept zur Digitalisierung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen (z.B. Erstellung eines Registers und QR-Codes) zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.