3262/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk. , Kolleginnen und Kollegen

betreffend Klimalabel für Lebensmittel in Einrichtungen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung

 

In Österreich ist der Wunsch der Konsument:innen nach mehr Information über die Umweltauswirkung ihrer Lebensmittel groß. Laut einer Studie von marketagent möchten zwei Drittel der Konsument:innen über Nachhaltigkeitsaktivitäten der Hersteller informiert werden – am liebsten über Siegel oder Hinweise auf der Verpackung (So nachhaltig kaufen Österreichs Konsumenten ein | Marketagent.com, 27.03.2019 (ots.at)). In Dänemark ist ein solches Vorhaben flächendeckend in Planung: Das dänische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei hat im Vorjahr angekündigt, ein staatlich kontrolliertes Klimalabel für Lebensmittel zu schaffen, das eine klimafreundliche Produktion und Auswahl von Lebensmitteln fördert. Die Etiketten sollen den CO2-Fußabdruck verschiedener Lebensmittel angeben.

Im Jänner 2023 veröffentlichten Forscher:innen der Universität zu Berlin, der Aalto-Universität in Finnland und der Ludwig-Maximilians-Universität München eine aktuelle Feldstudie, bei der beobachtet wurde, dass Verbraucher:innen vermehrt zu Produkten mit einem geringen CO2-Fußabdruck greifen, wenn die Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet sind. Dafür haben die Wissenschaftler zwei Wochen lang an der Münchner Mensa beobachtet, wie über 8.000 Gäste auf verschiedene CO2-Label reagierten. Das Resultat: Die CO2-Angaben führten dazu, dass die Gäste im Schnitt klimafreundlichere Gerichte wählen.

Auch in Österreich wäre die Einführung von Kennzeichnungen, die Konsument:innen über die Klimafreundlichkeit eines Produktes informieren, wünschenswert.  Eine flächendeckende Einführung eines weiteren Kennzeichens könnte aber zu einer Überforderung der Konsument:innen führen und Betriebe ungebührlich belasten. Aus diesem Grund sollte es auch zu keiner Verpflichtung von privatwirtschaftlichen Unternehmen kommen, eine solche Kennzeichnung einzuführen, sondern sie sollte in diesem Bereich nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Um jedoch Nachahmungseffekte im privatwirtschaftlichen Bereich zu erzielen, um Erfahrungswerte zu sammeln und um Best Practices weiterzugeben, wäre es jedoch sinnvoll die Vorbildfunktion des Staates zu nutzen. In Anlehnung an die bereits angedachte Verpflichtung zur Herkunftsangabe in Einrichtungen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung sollte daher eine Verpflichtung zur Angabe über den CO2-Abdruck von Lebensmitteln nach dem Vorbild der Untersuchungsergebnisse der Münchner Feldstudie  im Rahmen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden um so einen wichtigen Schritt in Richtung transparente und zukunftsorientierte Lebensmittelpolitik zu gehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich für eine Einführung der CO2 Kennzeichnung in Anlehnung zu den Herkunftsbezeichnungen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung der öffentlichen Hand einzusetzen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.