3265/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.03.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Klaus Köchl, Mag. Christian Drobits

und Genoss*innen

betreffend „Erweiterung des Reparaturbonus‘ auch auf Fahrräder ohne elektrischen Antrieb“

 

Seit April 2022 ist es nach vorangegangen Bundesländerlösungen bundesweit einheitlich möglich, für Reparaturen an elektrischen Geräten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent zu erhalten. Damit wird Reparieren wieder attraktiver und ein wesentlicher Beitrag zur Müllvermeidung geleistet. In erster Linie zielt dies darauf ab, die Reparatur von E-Geräten zu fördern und die Umwelt zu schützen. Es stehen dafür bis 2026 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ zur Verfügung, um die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger zu machen. Diese Bundesförderaktion ist bei entsprechend gelisteten Reparaturbetrieben möglich. Einer der Themenbereiche, wo ein Reparaturbonus zugeordnet wird, ist der Themenbereich „Mobilität und Navigation“, wo z.B. E-Bikes zuzuordnen sind.

Nachdem das Fahrrad an sich der sanften Mobilität zuzuschreiben ist, ein Großteil der Menschen aus unterschiedlichsten Gründen (noch) kein E-Bike besitzt und vor allem Kinderfahrräder in Bezug auf Mobilität sowie Gesundheit durch Bewegung von Familien eine Rolle spielen, ist es notwendig, die Reparatur von Fahrrädern ohne E-Antrieb ebenfalls durch den Reparaturbonus leistbarer zu machen.

Auch deshalb, weil vor allem Familien wie auch Durchschnittsverdiener*innen im Alltag ohnehin verhältnismäßig hohe Ausgaben zu bewerkstelligen haben, ist es notwendig, den Reparaturbonus bei Fahrrädern nicht vom elektrischen Antrieb abhängig zu machen. Der Fokus soll auf das umweltschonende Fortbewegungsmittel sowie der sozialen Gerechtigkeit liegen und deshalb ist diese Lücke zu schließen und das vergünstigte Reparieren auf Fahrräder generell auszuweiten.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigen Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Reparaturbonus-Liste um Fahrräder ohne Elektroantrieb zu erweitern, damit im Sinne eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts mit sozialer Perspektive auch Familien mit Kindern, Geringverdiener*innen sowie generell Menschen, die keine e-Bikes fahren sondern in erster Linie Fahrräder ohne Elektroantrieb bei Fahrradreparaturen ebenso ein Zuschuss gewährt werden kann.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz