3281/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Social Egg Freezing erlauben

 

In Österreich darf Fortpflanzungsmedizin nur genutzt werden, wenn medizinische Gründe gegen eine natürliche Befruchtung sprechen. Für viele Paare stellt die Suche nach dem Grund eine jahrelange Odyssee bei verschiedensten Ärzt:innen fest - besonders wenn Erkrankungen wie Endometriose schlussendlich als Ursache festgestellt werden. Die Einschränkung auf derartige medizinische Gründe stellt so oftmals ein Hindernis dar, dass erst durch das Warten auf Diagnosen medizinische Gründe gefunden werden können, die zur notwendigen Nutzung von Fortpflanzungsmedizin führen. Immerhin verlieren Frauen mit längerem Warten auf Diagnosen auch Eizellen, die zu einem späteren Zeitpunkt höhere Chancen auf ein positives Ergebnis einer künstlichen Befruchtung hätten.

Erschwerend kommt aus einer gesamtstaatlichen Perspektive hinzu, dass Frauen bei der Geburt des ersten Kindes in den vergangenen Jahren immer älter werden (1). Dieses ansteigende Alter bei der ersten Geburt führt dazu, dass viele Frauen zu diesem Zeitpunkt bereits weniger fertile Eizellen verfügbar haben. Gerade der steigende Anteil von Frauen mit höheren Bildungsabschlüssen und der Wandel zu einer "Karriere zuerst und Familie später"-Ansicht haben sich nunmehr als gesellschaftliches Phänomen etabliert - wie auch Studien zeigen (2). Gerade dieser Wandel, in Kombination mit sich ändernder Demographie der Bevölkerung und einer stagnierenden Geburtenrate zeigen aber, dass hier auch eine Änderung der politischen Rahmenbedingung nötig ist, um mit dem Lauf der Zeit zu gehen und Frauen auch in späterem Alter einen Kinderwunsch erfüllen zu können. Immerhin zeigt auch der Frauengesundheitsbericht auf, dass in Langzeitstudien nur fünf Prozent der Frauen angeben, keine Kinderwunsch zu haben und dennoch 20 Prozent dieser Frauen kinderlos bleiben (3).

Anstelle Frauen also warten zu lassen, bis Eizellen aus medizinischen Gründen entnommen und aufbewahrt werden dürfen, und sie anschließend auf die (subventionierte) Notwendigkeit von künstlicher Befruchtung anzuweisen, wäre es also auch im ökonomischen Interesse des Staates, Frauen freiwillig die Aufbewahrung von gesunden und fruchtbaren Eizellen zu erlauben.

  1. https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/geburten/soziodemographische-merkmale-der-eltern-von-geborenen
  2. https://kurier.at/wissen/mit-social-egg-freezing-und-eizellspende-den-kinderwunsch-aufschieben/400069394
  3. https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/frauengesundheitsbericht2022.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestbaldig eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes zuzuleiten, die Frauen erlaubt, Eizellen zum Zwecke einer späteren Befruchtung auch ohne medizinische Indikation auf eigene Kosten entnehmen und aufbewahren zu lassen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.