3283/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Totalversagen der EU gegen die illegale Masseneinwanderung

 

 

2022 hat sich offenbart, dass beschwichtigende Rhetorik allein nicht ausreicht, um eine erneute Immigrationskrise von den Ausmaßen des Jahres 2015 zu verhindern. Hauptverantwortlich für die aktuellen katastrophalen Entwicklungen im Bereich der illegalen Einwanderung sind Vertreter der Österreichischen Volkspartei. Weder der Bundeskanzler noch der Innenminister haben die notwendigen Maßnahmen gesetzt, um auf nationaler und europäischer Ebene einem neuen Immigrationsansturm entgegentreten zu können.

 

Und dieser Ansturm hat es in sich: Wie dem Migrations- und Asylbericht der Europäischen Kommission zu entnehmen ist, explodierte im vergangenen Jahr die Anzahl von illegalen Grenzübertritten und Asylanträgen. Interessanterweise ist nur an einer EU-Außengrenze Entspannung eingetreten: nämlich an der Ostgrenze zu Weißrussland. Eben hier haben allerdings mutige EU-Mitgliedstaaten, allen voran Polen, selbst das Heft in die Hand genommen und Grenzbarrieren von hunderten Kilometern Länge aufgebaut, um der illegalen Migration zu trotzen. An der Ostgrenze zu Weißrussland wurde der Beweis erbracht, dass physische Barrieren illegale Migrationsströme aufhalten können und Erpressungsversuche von Drittstaaten folgerichtig ins Leere laufen lassen.

 

Die österreichische Bundesregierung hat bedauerlicherweise nichts aus der Migrationskrise von 2015 gelernt und schützt die österreichischen Grenzen in keiner Weise. Die Konsequenzen sind verheerend: Im Jahr 2022 wurden 108.781(!) Asylanträge in Österreich gestellt. Damit wurde sogar der Schreckenswert von 2015 mit 88.340 Asylanträgen übertroffen.[1]

 

Es existiert kein nationaler Grenzschutz, ebenso wenig ein EU-Außengrenzschutz. Weder die bilateralen noch die EU-weiten Rückübernahmeabkommen werden ausgebaut. Die Bundesregierung unternimmt nichts gegen zigtausende illegale Einwanderer, welche nach Österreich drängen und sich hier illegal aufhalten. Die Rückführung abgelehnter Asylwerber in ihre Herkunftsländer funktioniert nicht. Längst hätte die Europäische Union über ihre Visapolitik, ihre Entwicklungshilfe und über wirtschaftspolitische Hebel Druck auf wenig kooperationsbereite Länder ausüben können, um Immigranten ohne Bleiberecht in ihre Herkunftsstaaten abzuschieben. Aber in diesem für die Zukunft Europas entscheidenden Bereich sind die EU-Institutionen vollkommen untätig.

 

Maßnahmenpaket gegen illegale Migration

Um die illegale Massenmigration nach Europa und Österreich in den Griff zu bekommen, sind schnellstmöglich effektive Maßnahmen zu ergreifen. Viel zu lange wurde vonseiten der Bundesregierung untätig dem Grenzsturm tausender Migranten nur zugeschaut.

 

Im Umgang mit Flüchtlingen müssen sich die EU-Länder entgegen der derzeitigen Praxis wieder auf die Grundprinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention besinnen: Schutz für diejenigen, die ihn brauchen, so nahe wie möglich zu ihrem Herkunftsland, im Regelfall im Nachbarland.

 

Das Ziel muss es sein, die illegale Einwanderung zu stoppen – statt über die Verteilung von illegalen Einwanderern in der EU zu reden. Es hätte niemals so weit kommen dürfen, dass es in Österreich – wie bedauerlicherweise durch die Fehler der ÖVP nun Realität – nur noch um die Verwaltung illegaler Immigration geht. Stattdessen hätte diese in der Vergangenheit verhindert werden sollen und muss in Zukunft unterbunden werden!

 

Fakt ist, dass die Verhinderung illegaler Immigration kein Ding der Unmöglichkeit ist – Polen hat dies unter Beweis gestellt. Aber man muss den Mut und den politischen Willen haben, zum Wohle der eigenen Bürger den Massenansturm von illegalen Einwanderern zu unterbinden – beides fehlt der ÖVP und folgerichtig der Regierung.

 

In diesem Sinne wird im Folgenden ein Maßnahmenpaket vorgebracht, dessen Umsetzung auf europäischer Ebene der illegalen Massenmigration Einhalt gebieten soll.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union für folgende Maßnahmen einzusetzen:

·         Ablehnung des EU-Migrationspaktes

·         Positionierung gegen jedwede Form von Verteilungsquoten von illegalen Immigranten

·         Verhinderung jeder Form von Strafzahlungen für die Weigerung, Immigranten aufzunehmen

·         Vorstoß Österreichs in Richtung eines Paradigmenwechsels in der Asyl- und Fremdenpolitik, wonach keine Asylanträge mehr auf europäischem Boden gestellt werden können, außer von Personen, die aus europäischen Ländern stammen

·         Reform des Schengener Grenzkodexes, damit jeder Mitgliedstaat nach eigenem Ermessen unbefristet Kontrollen an seinen nationalstaatlichen Grenzen durchführen kann

·         Legalisierung von „Push-Backs“ an der Außengrenze der Europäischen Union

·         Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen

·         Kein aktiver Transport von „Bootsflüchtlingen“ nach Europa und Schaffung einer Anlaufstelle für Gerettete aus Seenot in Afrika“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.



[1] BMI Vorläufige Asyl-Statistik Dezember 2022: 1