3288/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 29.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend 23 Maßnahmen zur De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten für 2023

 

 

Die Auszahlungen im Budget 2023 der UG 18 sind im BVA-E 2023 mit 1054,8 Mio. € veranschlagt. Diese geplanten Budgetmittel der UG 18 werden thematisch vor allem für die Betreuung, Versorgung und Unterbringung der Asylwerberinnen und Asylwerber sowie der Vertriebenen aus der Ukraine, für die Verfahren im Zusammenhang mit Asylanträgen und die Rückführung von Personen mit negativen Asylbescheiden sowie das Grenzmanagement verwendet.

 

Doch Innenminister Karner versagt. Während im Gesamtjahr 2015 insgesamt 88.300 Asylanträge zu verzeichnen waren, wurden 2022 über 100.000 Asylanträge in Österreich gestellt. Und es werden täglich mehr.

 

Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichteten am 10.11.2022:

 

Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) zeigte sich nach dem gestrigen Gipfel im OÖN-Gespräch unzufrieden: "Die zentrale Frage blieb leider unbeantwortet: Nämlich wie man die illegale Migrationswelle stoppt und wie wir den österreichischen Grenzschutz endlich in den Griff bekommen." Hier sei die EU, aber auch die Bundesregierung gefordert. "Wenn es die EU nicht schafft, dass die illegale Migration ein Ende findet, muss Österreich Maßnahmen setzen", sagte Stelzer.

 

Landeshauptmann Stelzer hat es als erster ÖVP-Politiker verstanden: Es geht nicht darum, Migrationsströme besser zu verwalten und gerechter zu verteilen, sondern diese zu unterbinden und die aus wirtschaftlichen Gründen kommenden Fremden abzuschieben. Das Ergebnis dieser katastrophalen Asyl- und Migrationspolitik bekommt die österreichische Bevölkerung unmittelbar zu spüren. Da der Innenminister nicht tätig wird, fordert die FPÖ, um eine merkliche Entlastung für die österreichische Bevölkerung herbeizuführen, 23 Maßnahmen zur De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten für das Jahr 2023.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage, die insbesondere folgende Maßnahmen zur De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten beinhaltet, zuzuleiten:

 

1.    Asylstopp-Jetzt: Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden; Österreich hat genug geleistet. Die von Ex-Innenministerin Mikl-Leitner 2016 formulierte Obergrenze von 37.500 ist längst erreicht. Die Bundesregierung kann und muss eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze“ – die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen“ gemäß § 36 ff Asylgesetz erlassen. Das Ziel muss NULL sein.

 

2.       Ermöglichen von „Pushbacks“: Keine Zulassung von Asylanträgen von Fremden, die aus einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz eingereist sind, zumal Österreich von sicheren Drittstaaten und von Ländern umgeben ist, die allesamt die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben und Österreich somit nicht zuständig ist.

 

3.    Verschärfung des Strafrahmens des § 114 FPG „Schlepperei“, um den Anreiz für die Schlepper zu schmälern; unterer Strafrahmen von mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe und entsprechende Erhöhung der bisherigen Obergrenzen.

 

4.    Bestrafung von „geschleppten“ illegalen Migranten als Beteiligte (§ 12 StGB) im Zusammenhang mit § 114 FPG „Schlepperei“ und Behandlung aller Beteiligten als Täter im Sinne des § 12. Strafgesetzbuch. Somit soll der Geschleppte, der Nutznießer der Schleppung ist, genauso bestraft werden wie der Schlepper. Bisher ist im Fremdenpolizeigesetz der Geschleppte explizit von dieser Behandlung als Täter ausgenommen.

 

5.    Überführung der Verwaltungsstraftatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts in § 120 FPG in das gerichtliche Strafrecht, somit Verschärfung und Angleichung an die neuen Strafbestimmungen des § 114 FPG, einhergehend mit einer Erhöhung des Strafrahmens, zumal bisher nur eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen sind. Künftig soll der Fremde vom Gericht mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werden können.

 

6.    Einführung eines Delikts des „Asylbetrugs“ und von Maßnahmen gegen Asyl-Missbrauch: In jenen Fällen, in denen Asylwerber keine Asylgründe haben oder im Asylverfahren lügen (Alter, Heimatland, Reiseroute, etc.), soll das Recht auf Asyl verwirkt sein und sind diese Personen abzuschieben. Damit soll die Einführung eines strafrechtlichen Delikts des „Asylbetrugs“ einhergehen, welches Freiheitsstrafen in jenen Fällen vorsieht, in denen der Fremde bereits Leistungen aus der Grundversorgung erhalten hat.

 

7.    Sofortiger Abbruch der Asylverfahren von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat, einhergehend mit der sofortigen Außerlandesbringung und der Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel.

 

8.    Schaffung einer „innerkontinentalen Fluchtalternative“ – Asyl darf es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen.

 

9.    Wiedereinführung von Ausreisezentren.

 

10. Schließung von Asylunterkünften in kleinen Gemeinden.

 

11. Rechtliche Verunmöglichung, an Asylanten die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen.

 

12. Schaffung einer Staatszielbestimmung, wonach Österreich kein Einwanderungsland ist.

 

13. A-limine-Zurückweisung von illegal eingereisten Fremden, die in einer Grenzgemeinde zu einem Nachbarstaat angetroffen werden.

 

14. Restriktive Handhabung der sogenannten Familienzusammenführungen: keine Familienzusammenführungen mehr bei unbegleiteten Minderjährigen, sogenannten „Ankerkindern“ sowie für subsidiär Schutzberechtigte.

 

15. Echter Grenzschutz statt der gegenwärtigen Willkommenskultur, insbesondere durch die Errichtung technischer Sperren (Zäune) an der Grenze.

 

16. Jährliche Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten.

 

17. Übernahme des dänischen Modells, Asylzentren, in denen die Asylwerber die Bearbeitung ihres Asylantrages abzuwarten haben, in Drittländern in Afrika zu errichten.

 

18. Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen, wobei Zahlungen im Rahmen der sogenannten Entwicklungszusammenarbeit nur bei Erfüllung dieser Rückübernahmen geleistet werden sollen.

 

19. Einführung der obligatorischen Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber.

 

20. Entschiedene Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspaktes, um Wirtschaftsflüchtlinge nicht aktiv in die EU zu holen.

 

21. Schaffung eines Dashboards „Illegale Einwanderung und Asyl“, welches wöchentlich die Aufgriffe und die Asylanträge – beide gegliedert nach Nationalitäten, Alter, Geschlecht und Bundesland – sowie die Anzahl an Außerlandesbringungen (freiwillige Ausreisen und zwangsweise Ausreisen) darstellt.

 

22. Durchführung einer Volksbefragung über den Kampf gegen die illegale Einwanderung und den Asylmissbrauch sowie für einen Asylstopp, echten Grenzschutz und kompromisslose Abschiebungen.

 

23. Schaffung von Transparenz und Kostenwahrheit über die fiskalische Wirkung der (illegalen) Zuwanderung nach Österreich und die sich daraus ergebenden Belastungen quer durch alle Ressorts, wie zum Beispiel für das Sozialsystem, Gesundheitssystem oder Bildungssystem. Was haben die illegalen Wirtschaftsmigranten die österreichischen Steuerzahler bisher gekostet und was werden sie noch kosten? Diese Kostenwahrheit muss im Zuge des Bundesrechnungsabschlusses detailliert vorgelegt werden.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.