3289/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 29.03.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits
Genossinnen und Genossen
betreffend Erhalt des ORF Radio-Symphonieorchesters Wien
Nicht zum ersten Mal war im Februar 2023 das ORF Radio-Symphonieorchester Wien (RSO) als Opfer von Kürzungsplänen in den Schlagzeilen. Das renommierte und international anerkannte Orchester fand sich auf der Liste mit Einsparungen, die ORF-Generaldirektor Roland Weißmann auf Wunsch der Medienministerin für sein Haus erstellt hatte und am 20. Februar in einem Sonderfinanzausschuss den Mitgliedern präsentierte. Diese Ankündigung löste einen Aufschrei in der Kulturszene aus, ist doch das RSO von unschätzbarem Wert für das Musikland Österreich. Darüber hinaus ist es das einzige Orchester mit mehr als 40 Prozent Musikerinnen und einer Chefdirigentin. Zentrale Rolle spielt das RSO auch bei der Pflege zeitgenössischer Musik, ist es doch für viele Uraufführungen verantwortlich und vergibt regelmäßig Kompositionsaufträge.
Die Pläne für die Einstellung des RSO haben in der Folge auch Regierungspolitiker*innen auf den Plan gerufen. So verwies Staatssekretärin Andrea Mayer auf die „tragende Rolle des RSO für die österreichische Kulturlandschaft“ und äußerte ihr Unverständnis: „Es kann und darf nicht sein, dass dieser wunderbare Klangkörper Sparzwängen zum Opfer fällt. Der kulturelle Auftrag darf bei den anstehenden Diskussionen über die Finanzierungsgrundlage des ORF nicht außer Acht gelassen werden. Dafür werde ich mich auch persönlich in den nächsten Wochen auf Regierungsebene einsetzen. Für mich ist klar: Es muss eine Lösung für den Fortbestand des RSO geben.“ (APA0400 2023-02-21) Im Abendjournal vom 21.02.2023 regte sie darüber hinaus an, das RSO in den gesetzlichen Auftrag des ORF einzubeziehen. Ähnlich äußerte sich die grüne Kultursprecherin Eva Blimlinger, die das RSO als „absolut unersetzbar für den heimischen Musik-, Film- und Kulturstandort“ bezeichnete. Spannenderweise argumentierte auch die ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer für den Erhalt des Orchesters, die meinte, sie könne sich „nur wundern“ über die Idee, das RSO einsparen zu wollen und wolle sich sehr für eine tragfähige Lösung einsetzen.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 23. März gaben Medienministerin Susanne Raab und die Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer eine Einigung über die Haushaltabgabe bekannt. Die Bundesregierung bekannte sich dabei auch zum Fortbestand des RSO. Wie die genaue Lösung dafür jedoch ausschauen werde, solle erst erarbeitet werden. Diese Einigung wurde auch von der Kulturstaatssekretärin begrüßt, die betonte, dass sie sich „persönlich weiterhin für eine gesetzliche Verankerung des RSO“ ein setzen werde (APA APA0301 2023-03-23). Ähnlich äußerten sich auch die Kultursprecherinnen der Regierungsparteien. Dieses Bekenntnis ist zu begrüßen, allerdings sind noch viele Details – vor allem was die Finanzierung betrifft – unklar. Klar ist, dass der ORF keine Kindsweglegung betreiben darf und das Radio-Symphonieorchester in vollem Umfang erhalten bleiben muss. Der ORF soll sich klar zum RSO bekennen und die Finanzierungsverantwortung tragen, denn das Orchester leistet einen wichtigen Teil zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Und die Politik muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Angesichts dieses Bekenntnisses der Regierungsparteien und der breiten Unterstützung für das RSO sollte es doch gelingen, dieses für die österreichische Musiklandschaft so bedeutende Orchester langfristig zu erhalten. Alles andere wäre ein unverantwortlicher Verlust für die österreichische Musiklandschaft und ein Schlag gegen die kulturelle Vielfalt. Das RSO verdient eine gesicherte Zukunft im öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF und eine angemessene Finanzierung.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport wird aufgefordert, sich weiterhin für den Fortbestand des RSO einzusetzen und so sicherzustellen, dass erstens das RSO als eigenständiges Orchester mit angemessener Finanzierung im Rahmen des ORF erhalten bleibt und zweitens das RSO in den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF-Gesetzes aufgenommen wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.