3291/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 29.03.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Eva-Maria Holzleitner, BSc,
Genossinnen und Genossen
betreffend „Auswirkungen von Beautyfiltern im Netz auf das Selbstbild von Mädchen und Frauen“
Beauty-Filter sind in sozialen Medien nichts Neues. Ein neuer Gesichtsfilter der App TikTok, „Bold Glamour-Filter“ sorgte vor kurzem aber für Kritik aufgrund völlig überzogener Schönheitsideale. Der Grund: Er „zaubert“ ein junges und nach starren Schönheitsidealen optimiertes Gesicht, ohne Falten, Unreinheiten und Poren. Viele Eltern, aber auch junge Nutzer*innen zeigen sich besorgt über den neuen Filter. Zahlreiche Nutzer*innen posteten die enormen Verzerrungen ihrer Gesichter und sprechen offen über die beängstigenden Verfremdungen. Kritiker*innen solcher Filter sehen einmal mehr die psychische Gesundheit und das Selbstwertgefühl der User*innen, vor allem das junger Frauen, in Gefahr.
Untersuchungen einer Studie der britischen NGO Royal Society for Public Health aus dem Jahr 2017 zeigen, welche schädlichen Auswirkungen Schönheitsideale in digitalen Medien auf die psychische Gesundheit haben. Laut dieser Studie sind die Zahlen für Depressionen und Angstzustände durch soziale Medien bei jungen Menschen in den vergangenen 25 Jahren um 70 Prozent gestiegen.[1]
Verbote und Gesetze für den Einsatz von Beauty-Filtern gibt es bereits. In Großbritannien wurde etwa 2021 verboten, dass Influencer*innen Filter benutzen, um bestimmte Effekte, die nur Beauty-Filter hinbekommen, von Kosmetikprodukten zu bewerben.[2] In Frankreich ist die Kennzeichnung von bearbeiteten Bildern bereits seit ein paar Jahren Pflicht. In Norwegen hingegen soll ganzheitliche Bildbearbeitung, dazu zählen Aufhellungen, Verdunkelungen und Schärfemanipulation der Haut, nur noch in der Werbung erlaubt sein.[3] Hierzulande setzte die ehemalige Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) bereits 2015 für eine Kennzeichnungspflicht von retuschierten Bildern ein.[4]
Aufgabe einer Frauenministerin muss es sein, das Selbstbild von Frauen und Mädchen zu stärken, im analogen sowie im digitalen Leben. Es braucht Empowerment und Aufklärung, aber auch gesetzliche Rahmenbedingungen, um diesen dramatischen Auswirkungen auf Frauen und Mädchen entgegen zu wirken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerien für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, sich für die gesetzliche Verankerung einer Kennzeichnungspflicht von Beauty-Filtern im Netz sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene einzusetzen, um den dramatischen Auswirkungen auf die Psyche und dem Entstehen eines falschen Selbstbilds junger Frauen entgegen zu wirken.“
Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss
[1] https://www.rsph.org.uk/our-work/campaigns/status-of-mind.html
[2] https://www.derstandard.de/story/2000144030549/aerger-und-besorgnis-ueber-neuen-beauty-filter-auf-tiktok
[3] https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/kampf-gegen-beauty-filter-auf-instagram-co-muessen-kuenftig-alle-bearbeiteten-fotos-gekennzeichnet-werden-61194/
[4] https://www.derstandard.at/story/2000097043740/beauty-apps-die-macht-der-influencer