3296/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 30.03.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
betreffend Aufhebung der Sperre der „Todesstiege“ in der Gedenkstätte Mauthausen
186 Stufen zählt die Todesstiege in den Steinbruch „Wiener Graben“, auf denen Häftlinge der heutigen Gedenkstätte Mauthausen schwere Gesteinsbrocken insgesamt 31 Höhenmeter nach oben tragen mussten. Neben dem Hauptlager und seinen Nebenlagern ist der Steinbruch einer der wichtigsten und markantesten Teile der Gedenkstätte. Das Mauthausen Komitee Österreich etwa betont, dass die Todesstiege „ein integraler Bestandteil der Geschichte des KZ Mauthausen und absolut unverzichtbar für die Vermittlungsarbeit [sei][1]“.
Seit Jahren kritisieren nationale und internationale Opferverbände, das Comité International de Mauthausen, der Österreichischen Lagergemeinschaft Mauthausen und das Mauthausen Komitee Österreich die Sperre des Zugangs zur Todesstiege in der Gedenkstätte Mauthausen und fordern die Wiedereröffnung. Die Stiege wurde im Jahr 2018, zuerst lediglich im Winter, dann aber gänzlich gesperrt. Das Argument damals war, dass die Anlage nicht aktuellen Ö-Normen entspreche und die Stiege nicht aktuelle Sicherheitsstandards erfülle. Somit bestehe für die Eigentümer ein Haftungsrisiko, sollte es zu Unfällen von Besucherinnen und Besuchern kommen.
Bereits im Jahr 2018 forderte der damalige Bundesvorsitzende des KZ-Verbands/VdA, Harald Grünn, die für den Erhalt zuständige Bundesanstalt "KZ-Gedenkstätte Mauthausen" dazu auf, die Todesstiege umgehend wieder öffentlich zugänglich zu machen. Damals betonte auch der kaufmännische Leiter der KZ-Gedenkstätte Jochen Wollner, dass die Anlage baldigst wieder eröffnet werden soll und die Details rechtlich abgeklärt würden[2].
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert sich umgehend für die notwendige Gesetzesvorlage einzusetzen, die das Begehen der Todesstiege für Besucherinnen und Besucher der Gedenkstätte ermöglicht.“
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.