330/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl,

Genossinnen und Genossen

betreffend gesetzliche Verankerung von Berichten über die Entwicklung von Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten

Gemäß § 11 des Universitätsgesetzes hat der zuständige Wissenschaftsminister bzw. die zuständige Wissenschaftsministerin dem Nationalrat mindestens alle drei Jahre einen Bericht über die bisherige Entwicklung und die zukünftige Ausrichtung der öffentlichen Universitäten vorzulegen.

In diesem Bericht finden sich Informationen über die Weiterentwicklung und Stärkung des österreichischen Hochschulraums, die Finanzierung und Steuerung der Universitäten, die personelle Situation, die Forschung an den Universitäten, über Studien, Lehre und Weiter­bildung, über die Studierenden, die Absolventinnen und Absolventen, die Beratung und Förderung von Studierenden, die Gleichstellung und das Universitätsmanagement, die Internationalisierung und Mobilität sowie die Universitäten und deren Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft.

Für Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Privatuniversitäten gibt es keine entsprechenden Berichte des zuständigen Wissenschaftsministeriums an den Nationalrat. Aus Gründen der Transparenz und einer Gleichbehandlung der einzelnen Hochschulsektoren wird vorgeschlagen, dem Nationalrat alle drei Jahre Berichte über sämtliche Hochschulsektoren zu übermitteln, wobei eine Konzentration auf wesentliche Eckpunkte der Entwicklung erfolgen sollte.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, in den jeweiligen Materiengesetzen eine Berichtslegung an den Nationalrat über die Entwicklung der Fachhochschulen, der Privatuniversitäten und der pädagogischen Hochschulen in einem Intervall von mindestens drei Jahren gesetzlich zu verankern.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Wissenschaftsausschuss zuzuweisen.