3303/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 30.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Christian Hafenecker, MA, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Mag. Gerald Hauser 

und weiterer Abgeordneter

betreffend Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes

 

 

Im Arbeitsübereinkommen „Niederösterreich weiterbringen“ haben sich ÖVP und FPÖ dazu verpflichtet, die Corona-Politik aufzuarbeiten:[1]

 

CORONA: Gräben schließen – Verantwortung übernehmen

Mehr als drei Jahre lang haben Pandemie und Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch die Pandemie und eine Reihe von Maßnahmen Schäden entstanden sind.

Wir verständigen uns daher darauf, die im Zuge der Pandemie gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Maßnahmen zu setzen, die entstandene Schäden – so gut dies möglich ist – wieder gut zu machen.

 

Diesem Beispiel sollte der Bund dringend folgen und nach dem Vorbild des Bundeslandes Niederösterreich auf die Dauer von zwei Jahren ab Errichtung einen Corona-Wiedergutmachungsfonds in der Höhe von  zumindest 250 Millionen Euro einrichten, der die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluiert bzw. dokumentiert und mit Budgetmitteln für den Ausgleich von negativen Auswirkungen dotiert wird.

 

Aus diesem Fonds sollen etwa Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impf- Beeinträchtigungen, Kosten zur Behandlung psychischer Probleme, allfällig erforderliche Therapien, Mehraufwendungen für Heimunterricht, sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche wie zum Beispiel Gutscheine für Nachhilfe, Freizeitaktivitäten und weitere einschlägige Unterstützungsleistungen finanziert werden. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll in einer Durchführungsverordnung und entsprechenden, unbürokratischen und bürgernahen Durchführungsrichtlinien näher ausgeführt werden.

 

Bundesländer, die wie Niederösterreich bereits eigene Corona-Wiedergutmachungsfonds vorgesehen haben, sollen die Möglichkeit erhalten, eine Refundierung der tatsächlich entstandenen Kosten durch den Bund zu erhalten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

Entschließungsantrag 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs-vorlage zuzuleiten, die die Errichtung eines Corona-Wiedergutmachungsfonds des Bundes zum Inhalt hat. Dieser Corona-Wiedergutmachungsfonds ist mit Budgetmitteln in der Höhe von zumindest 250 Millionen Euro zu dotieren. Er soll die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluieren bzw. dokumentieren und Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impf- Beeinträchtigungen, Kosten zur Behandlung psychischer Probleme, allfällig erforderliche Therapien, Mehraufwendungen für Heimunterricht, sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche wie zum Beispiel Gutscheine für Nachhilfe, Freizeitaktivitäten und weitere einschlägige Unterstützungsleistungen finanzieren. Darüber hinaus soll festgelegt werden, dass Bundesländer, die wie Niederösterreich bereits eigene Corona-Wiedergutmachungsfonds vorgesehen haben, die Möglichkeit erhalten, eine Refundierung der tatsächlich entstandenen Kosten durch den Bund zu erhalten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.



[1] https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsuebereinkommen_Webansicht.pdf