3305/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 30.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kilometergeld für Fahrten zu Therapieeinrichtungen von Kindern und Menschen mit Behinderungen

 

 

Therapieplätze sind in Österreich oftmals für Patienten nicht einfach zu erreichen. Ein häufiger Grund dafür ist ein nicht flächendeckendes Angebot der Versorgung. Gerade Eltern von Kindern mit schweren Krankheiten oder Angehörige von Menschen mit Behinderungen haben es oft schwer, neben mager ausfallendem Pflegegeld die Fahrtkosten zu begleichen. Die derzeit sehr hohen Preise für Treibstoff machen es ihnen nicht einfacher.

 

Dennoch sind viele bei der Anfahrt einer Therapieeinrichtung, gerade im ländlichen Raum, auf das private Auto als Transportmittel angewiesen. Es entstehen hohe Kosten, die nicht länger zu stemmen sind.

 

Bei Krankheiten wie beispielsweise der infantilen Zerebralparese bzw. zerebral motorischen Bewegungsstörung oder Kinderlähmung bedürfen die Betroffenen Behandlungen, die horrende Therapiekosten zur Folge haben. Nicht alle entstehenden Kosten kann dabei die Sozialversicherung bzw. das Pflegegeld entsprechend abdecken. Ausführung darüber ist auf oesterreich.gv.at nachzulesen:[1]

 

Weitgehend gleichartiger Pflegebedarf

 

Bestimmten Gruppen von behinderten Menschen, die einen weitgehend gleichartigen Pflegebedarf haben, wird das Pflegegeld durch fixe Zuordnung zu einer der sieben Stufen gewährt. In diese Personengruppe fallen:

 

Da das Pflegegeld aber oft nicht ausreichend ist, rutschen viele infolge der ebenfalls anfallenden Anfahrtskosten in die Armutsfalle. Grund dafür ist unter anderem der Umstand, dass Therapiemöglichkeiten oftmals außerhalb der eigenen Gemeinde auffindbar sind bzw. diese über zu wenig Kapazitäten verfügen.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Kostenerstattung für Fahrten zu Therapieeinrichtungen für Kinder und alle anderen betroffenen Personen mit Behinderungen auf Basis des wegen der aktuellen Inflation noch zu valorisierenden  Kilometergelds vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.

 



[1] https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360512.html