3307/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 30.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung eines Scheckmodells für die Beschäftigung von Aushilfskräften in der Gastronomie zur Abdeckung von Spitzenzeiten
„Der heimischen Tourismuswirtschaft fehlen derzeit rund 30.000 Arbeitskräfte,“ so das Ergebnis eines kürzlich abgehaltenen Tourismussymposiums der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in Großarl im Salzburger Pongau, wo Experten auch die "problematische Beschäftigungssituation" beleuchteten und nach Lösungen suchten. Oliver Fritz vom Wirtschaftsforschungsinstitut nennt mehrere Faktoren, die der auch der Tourismusbranche zu schaffen machen: die steigende Tendenz in Richtung Teilzeitkräfte – der Anteil beträgt bereits 42 Prozent –, fehlende Kinderbetreuungsplätze, der Fachkräftemangel sowie der Rückgang an inländischem Arbeitskräftepotenzial und der Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit. „Der Wunsch, weniger zu arbeiten, ist ein starker“, so Fritz.[1]
Neben dringenden Maßnahmen gegen die Arbeitskräfteknappheit, wie bspw. Anreize, um Beschäftigte auch nach dem Pensionsantritt in Beschäftigung zu halten, Attraktivierung der Arbeitsbedingungen, der Kinderbetreuung, bedarf es unbürokratischer Möglichkeiten, gerade in der Gastronomie kurzfristig entstehende Spitzen- und Stoßzeiten mit ausreichend Personal abzudecken.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten sollte daher das bestehende Modell des Dienstleistungsschecks auch auf Aushilfekräfte im Bereich der Gastronomie ausgeweitet und in Analogie zu dem für die Erbringung haushaltstypischer Dienstleistungen in Privathaushalten geltenden Dienstleistungsscheckgesetz geregelt werden.
Vorstellbar wäre eine Variante, bei welcher ein Unternehmer bspw. einen Scheck in der Höhe von € 20.- erwirbt, welchen dann der Mitarbeiter um € 15.- einlösen kann. Mit der Differenz von € 5.- wären alle Abgaben beglichen. Dafür fallen dann alle bürokratischen Hürden wie Anmeldung oder Lohnverrechnung weg.
Wichtig dabei ist es aber in jedem Fall, dass den Unternehmen dabei Maximalgrenzen gesetzt werden, um keine Anreize dafür zu schaffen, dass die Anstellung über einen Dienstleistungsscheck zur Regel wird.
Vorstellbar wäre in diesem Zusammenhang, dass nur eine gewisse Summe – etwa zehn Prozent des Umsatzes – ausgezahlt werden darf. Begleitend dazu muss für den Mitarbeiter eine Freibetragsgrenze von ca. € 1000.- eingeführt werden, weil ja über die € 5.- schon sein Beitrag geleistet wird. Der Unternehmer meldet an das Finanzamt den Betrag der Schecks für die jeweiligen Mitarbeiter. Dieser wird zum Jahresende über die möglich anfallende Lohnsteuer korrekt abgerechnet.
Damit hätten die Gastronomiebetriebe endlich die Möglichkeit, unbürokratisch und gesetzeskonform Aushilfen zu beschäftigen. Der Staat bekommt, sobald der Wirt den Scheck kauft, seine Abgaben. Der solcherart beschäftigte Mitarbeiter kann legal Geld dazuverdienen, braucht keine Strafen zu befürchten und ist darüber hinaus noch unfallversichert.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Beschäftigung von Aushilfskräften in der Gastronomie insbesondere zur personellen Abdeckung von Spitzenzeiten in Form eines Scheckmodells in Analogie zum derzeit bestehenden Dienstleistungsscheck ermöglicht wird.“
In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
[1] https://www.derstandard.at/story/2000144814996/30-000-arbeitskraefte-fehlen-im-oesterreichischen-tourismus