3329/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mehr Transparenz: Offenlegung der Bezüge der Präsidien aller zehn Wirtschaftskammern!

 

Mangelhafte Kontrolle ermöglicht dubiose Gehaltserhöhungen der Funktionäre

Am 3.11.2022 wurden durch Medienberichte fragwürdige Zustände in der Wirtschaftskammer Steiermark bekannt, wo das Präsidium sich selbst eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Präsidenten und die drei Vizepräsidenten beschlossen hat (1).  Nach § 50 WKG regelt jedoch das Erweiterte Präsidium der WKO die Aufwands- und Funktionsentschädigungen für die verschiedenen Funktionäre der 10 Wirtschaftskammern. Wie das BMAW in 12659/AB behauptet, habe das Erweiterte Präsidium der WKO diese Regelung in die Geschäftsordnung der WK gepackt: „§ 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Wirtschaftskammer Österreich (GO) beruft explizit das Präsidium der jeweiligen Kammer zur Beschlussfassung über die Vergütung der "den Mitgliedern der Organe der Kammern bei Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenden Auslagen", schreibt das BMAW. Das Ministerium lässt in seiner Antwort den wesentlichen Zusatz weg: „…im Rahmen des Beschlusses des Erweiterten Präsidiums der Bundeskammer gemäß § 50 Abs. 4 WKG festlegt.“ Das Erweiterte Präsidium hat also einen Rahmen für die Vergütung von Mitgliedern des Präsidiums einer Landeskammer festgelegt. Die Art, wie die WKO den § 50 Abs 4 WKG unter Duldung des BMAW umgesetzt hat, beraubt jedoch die Gesetzesbestimmung teilweise ihres Telos. Das Ziel des WKG ist ja offensichtlich, dass nicht jemand für sich selbst Bezüge festsetzt, sondern das relativ große Erweiterte Präsidium der WKO für die relativ kleinen Präsidien der Landeskammern. Eine echte Aufsicht würde dieses Problem wahrnehmen, eine „Aufsicht“ natürlich nicht.

Die Entscheidung in die Hand des Erweiterten Präsidiums der WKO zu legen, sichert auch ein Mindestmaß an Überparteilichkeit und Korrektiv: Während das Präsidium der WK Steiermark mit den Personen Josef Herk, Andreas Herz, Herbert Ritter und Gabriele Lechner ausschließlich aus Mitgliedern des ÖVP-Wirtschaftsbundes[2] besteht, gehören dem Erweiterten Präsidium der WKO auch Mitglieder anderer Fraktionen an. Diese würden einem reinen ÖVP-WB-Gremium wohl nicht so ohne Weiteres Bezugserhöhungen zukommen lassen. Auch dieser Umstand unterstreicht, dass es dem Sinn des § 50 WKG zuwider läuft, durch einen kammerinternen Beschluss die gesetzlich zugeordnete Kompetenz für die Festsetzung der Bezugshöhe aus dem parteilich gemischt besetzten Erweiterten Präsidium der WKO in das monocolore Präsidium der WKSt zu verlegen.

Man würde auch meinen, in einem Wirtschaftsministerium leuchte es den Verantwortlichen ein, dass nicht der AG-Vorstand für sich selbst die Bezüge festsetzt, sondern der Aufsichtsrat diese beschließt,. Während das Gesetz die Kompetenz für die Beschlussfassung über die Höhe von solchen Vergütungen ausdrücklich dem Erweiterten Präsidium der WKO zuschreibt, kann anscheinend die WKO in Kollusion mit dem BMAW am Gesetz vorbei Beschlüsse fassen, die eine Aufsicht nie genehmigen würde, von einer „Aufsicht“ aber genehmigt werden: Der Vorstand der WKO beschließt also, dass nicht die gesetzliche Zuständigkeit (Erweitertes Präsidium der WKO) greift, sondern entgegen dem Gesetz das Präsidium der Landeskammer zuständig sei. Das BMAW genehmigt diese Abweichung vom Gesetz. 

Transparenz gegen Geldverschwendung: Offenlegung der Bezüge der Präsidien aller zehn Wirtschaftskammern!

Vielfach haben NEOS in den letzten Jahren erfolglos beantragt, dass angesichts der vielen Skandale der Wirtschaftskammern, das Wirtschaftskammergesetz reformiert und damit endlich eine echte Aufsicht sichergestellt wird. Da die üppigen Gehälter der zehn Kammerpräsidien von den Mitgliedern durch harte Arbeit finanziert werden, steht diesen wenigstens ein Mindestmaß an Transparenz zu. Dieser Antrag zielt somit darauf, dass eine gesetzliche Verpflichtung aller zehn Wirtschaftskammern eingeführt wird, die Bezüge der Präsidiumsmitglieder offenzulegen.

 

  1. www.derstandard.at/story/2000140519024/ein-sittenbild-in-der-steiermark-die-goldgrube-wirtschaftskammer?ref=article
  2. https://burgenland.orf.at/stories/3075945/
  3. https://www.wirtschaftsbund.st/news/alle-kraft-der-wirtschaft-wirtschaftsbund-fordert-mehr-handlungsspielraum-fuer-unternehmer/
  4. http://www.herk.at
  5. https://www.wirtschaftsbund.st/unser-team/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes 1998 vorzulegen, die eine Verpflichtung zur Offenlegung der Bezüge der Präsidien aller zehn Wirtschaftskammern vorsieht."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.