3346/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend Schluss mit der Lebensmittelverschwendung im Handel!

 

Jahr für Jahr fallen in Österreich 800.000 bis eine Million Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen an. Dabei handelt es sich nicht nur um Lebensmittelverschwendung, sondern auch um den Verlust großer Mengen an Ressourcen und Energie, die für die Produktion, Verarbeitung, den Transport sowie die Entsorgung der Lebensmittel aufgewendet wurden. Pro Kilogramm an vermeidbarem Lebensmittelabfall fallen 1,87 kg CO2-Äquivalente an.[1] Die Reduktion an Lebensmittelabfällen stellt somit auch eine wichtige Klimaschutzmaßnahme dar.

 

Neben Bewusstseinskampagnen, die bei der Lebensmittelverschwendung in Haushalten ansetzen, führt an ordnungspolitischen Maßnahmen für den Handel kein Weg vorbei. Denn viele Lebensmittel werden bereits vernichtet, bevor sie überhaupt von den Konsument*innen gekauft werden.

 

Zwei notwendige Maßnahmen sind daher ein Antidiskriminierungsgesetz für Gemüse und Obst sowie ein Vernichtungsverbot für Lebensmittel. Beide Vorschläge wurden auch vom ersten Klimarat der Bürgerinnen und Bürger als Empfehlung ausgearbeitet und müssen rasch umgesetzt werden!

 

Krummes Gemüse oder Obst, das nicht den optischen Kriterien entspricht, wird von vielen Supermarktketten nicht angenommen. Viel aussortiertes Obst und Gemüse bleibt einfach auf den Feldern zurück oder wird anderweitig entsorgt. Hier greift ein Antidiskriminierungsgesetz für Gemüse und Obst, das den Handel zur Abnahme aller Produkte in vertriebsfähiger Form, Größe und Farbe verpflichtet. Normen hinsichtlich Krümmung oder Optik sind nicht länger ein Ausschlussgrund Obst und Gemüse in den Verkauf zu bringen.

 

Viele Lebensmittel landen aber auch im Müll, weil sie in den Supermarktregalen zurückbleiben und das Mindesthaltbarkeitsdatum überschreiten. Lebensmittel sind aber keineswegs automatisch ungenießbar, bloß weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde. Ein Vernichtungsverbot für Lebensmittel verpflichtet Supermärkte solche Lebensmittel entweder gut gekennzeichnet weiter im Verkauf zu lassen oder unter Umständen an Sozialmärkte und andere soziale Einrichtungen weiterzugeben. Nur wenn Lebensmittel nicht mehr genießbar sind, dürfen sie anderweitig verwertet werden, beispielsweise in Biogasanlagen oder in anderer geeigneter Form.

 

Beide Maßnahmen gemeinsam sorgen dafür, dass produzierte Lebensmittel auch wirklich in den Verkauf gelangen und nicht auf den Feldern zurückbleiben oder am Ende des Tages von den Handelsketten in den Müll geworfen werden. Indem wir die Menge an vermeidbaren Lebensmittelabfällen senken, sorgen wir nicht nur für einen geringeren Einsatz von Ressourcen und Energie und damit für mehr Klimaschutz – wir steuern durch eine Reduktion der Verschwendung auch den immer weiter steigenden Lebensmittelpreisen entgegen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

·         ein Antidiskriminierungsgesetz bei Obst und Gemüse samt Abnahmepflicht des Handels

·         und ein Vernichtungsverbot für Lebensmittel enthält, das Supermärkten verbietet genießbare Lebensmittel nach Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums zu vernichten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss



[1] WWF Österreich, 2020: „Teller statt Tonne“ – Lebensmittelabfälle in österreichischen Haus­halten, Status Quo. Wien