3347/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Leerstand nutzbar machen

 

Mit einem durchschnittlichen täglichen Flächenverbrauch von 11,3 Hektar gehört Österreich zu den europäischen Spitzenreitern, was die Inanspruchnahme von Boden betrifft. Zwar gibt es in Österreich ein politisches Bekenntnis zu einer Reduktion des Flächenverbrauchs auf 2,5 Hektar, allein die dafür nötigen Maßnahmen bleiben weitgehend aus.

 

Geradezu grotesk mutet es dann an, wenn bereits bestehende Wohn- und Industrieflächen über Jahre ungenutzt bleiben und dadurch der Druck auf zusätzliche Widmungen und damit weiteren Flächen- und Ressourcenverbrauch noch zusätzlich erhöht wird.

 

Um diese strategische Nicht-Nutzung bereits bestehender Gebäude aus vielfach spekulativen Überlegungen zu vermeiden, können die Länder in der Raumordnung oder der Bund mittels bundesweiter Leerstandsabgabe lenkend eingreifen.

 

Mit einer Leerstandsabgabe steigt der Anreiz für die Eigentümer*innen, bestehende Gebäude rasch wieder einer aktiven Nutzung zuzuführen, Spekulation wird weniger attraktiv.

 

Ein solcher Vorschlag für eine Leerstandsabgabe wurde auch vom ersten Klimarat der Bürgerinnen und Bürger als Empfehlung ausgearbeitet und muss rasch umgesetzt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, unnötige Bodenversiegelungen und Ressourcenverbrauch zu vermeiden indem u.a. eine bundesweite Leerstandsabgabe eingeführt wird.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss