3350/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Thomas Spalt
und weiterer Abgeordneter
betreffend Rasche Umsetzung der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend Welterbe im Denkmalschutz
Bereits vor beinahe zwei Jahren wurde im Kulturausschuss bzw. in weiterer Folge im Nationalrat am 8. Juli 2021 folgende Entschließung betreffend Welterbe im Denkmalschutz mit breiter Mehrheit beschlossen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Entsprechung der Empfehlungen des „Heritage Impact Assessment“ gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass das UNESCO-Welterbe als Bestandteil öffentlichen Belangs im österreichischen Denkmal-schutzgesetz oder in anderer geeigneter Weise, etwa durch ein eigenes Welterbegesetz, Eingang findet. Darüber hinaus sollen unter Einhaltung der bestehenden Kompetenzverteilung die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Stärkung des Umgebungsschutzes, der aktiven Anwendung des Ensembleschutzes, des Schutzes von kulturhistorisch bedeutenden Sichtachsen, sowie der Erhaltungspflicht von Denkmalen dahingehend ergänzt werden, dass koordiniert durch das Bundesdenkmalamt den Anforderungen der UNESCO-Welterbekonvention entsprochen werden kann.
Laut Begründung des damals beschlossenen Antrages soll das UNESCO Welterbe – wie von UNESCO und ICOMOS gefordert – rasch im Denkmalschutzgesetz oder in anderer geeigneter Weise im Bundesrecht verankert werden.
Wörtlich hieß es dazu in der Begründung:
Das Bundesdenkmalamt könnte damit Verletzungen des völkerrechtlichen Vertrages mit der UNESCO vorbeugen und als Schutzinstanz gegen potentielle Gefährdungen einschreiten. (…) Es braucht somit zumindest eine gesetzliche Verankerung, um auf die Bedeutung bestehender und künftiger Welterbestätten hinzuweisen und seitens des Bundes ein klares Signal zu senden.
Im Zuge der Ausschussberatungen am 23. Juni 2021 führte Staatssekretärin Andrea Mayer in diesem Zusammenhang aus, dass es in Österreich aktuell zehn Welterbestätten gebe, dass die bestehenden nationalen Regelungen aus ihrer Sicht nicht ausreichen würden und daher diese Agenda ins Bundesrecht eingebettet werden solle.
Bis dato wurde jedoch der Umsetzung dieser Entschließung von Seiten der Bundesregierung ganz offensichtlich nicht Rechnung getragen. Dem Nationalrat liegt nach wie vor weder eine entsprechende Regierungsvorlage vor noch wurde ein Gesetzesentwurf in Begutachtung gesandt.
Um diesem wichtigen Anliegen einmal mehr von Seiten des Nationalrates Nachdruck zu verleihen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat in Umsetzung der Entschließung des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend Welterbe im Denkmalschutzgesetz (196/E) bis spätestens 13. Juni 2023 eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss ersucht.