3352/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2023
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ENTSCHIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiederherstellung der Neutralität Österreichs und Einstellung der neutralitätsverletzenden Zahlungen an die korruptionsanfällige Kriegspartei Ukraine

 

 

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat es tatsächlich zuwege gebracht, die im Verfassungsrang stehende und seit Jahrzehnten als außenpolitisches Leitprinzip fungierende Neutralität Österreichs innerhalb von wenigen Wochen nach dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine zu demontieren.

 

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) persönlich diskreditierte die verfassungsrechtlich verankerte immerwährende Neutralität Österreichs als „aufgezwungen“ – gleichzeitig schickte er ÖVP-Wehrsprecher Mag. Friedrich Ofenauer dazu aus, die Neutralität „ernsthaft“ diskutieren zu wollen, sowie Ex-Nationalratspräsidenten Dr. Andreas Khol (ÖVP), welcher gleich für einen NATO-Beitritt plädierte.[1] In völliger außenpolitischer Unbeholfenheit versuchte der Kanzler dann die selbst losgetretene Debatte zu beenden, nur um mitanhören zu können, wie sein Außenminister Mag. Alexander Schallenberg (ÖVP) verkündete: „Neutralität ist keine Option vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs.“ Demnach gebe es keine Neutralität, wenn es um die Verteidigung der Menschenrechte gehe, so Schallenberg.[2]

 

Die plumpe und unverantwortliche Missachtung des Neutralitätsgebots durch die schwarz-grüne Bundesregierung hat dazu geführt, dass unsere Heimat Österreich nicht mehr als neutraler Staat wahrgenommen wird. Jede Perspektive, zwischen den Kriegsparteien vermitteln und einen Beitrag zur Konfliktbeilegung leisten zu können, hat sich die schwarz-grüne Bundesregierung damit selbst verbaut.

 

Es wäre nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern auch aus außenpolitischer Sicht dringlich, auf einseitiges Säbelrasseln zu verzichten und den neutralen Status Österreichs wiederherzustellen. Nur so kann sich Österreich als glaubwürdiger Vermittler anbieten und einen Beitrag zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit im Osten Europas leisten.

 

Als ersten Schritt zurück zu einer glaubwürdigen Neutralitätspolitik muss Österreich seine Zahlungen an die Kriegspartei Ukraine einstellen, welche mittlerweile ein enormes Ausmaß angenommen haben, wie der „Ukraine Support Tracker“ des Kieler Instituts für Weltwirtschaft offenbart. Dieser erfasst und quantifiziert die militärische, finanzielle und humanitäre Hilfe, welche Regierungen seit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und der Ukraine am 24. Januar 2022 an die Ukraine geleistet haben. Für Österreich errechnet das Institut eine Gesamthöhe von 1,8 Milliarden Euro(!) an Unterstützung für die Ukraine, wobei 1,03 Milliarden Euro über Finanzierungsmechanismen der Europäischen Union bereitgestellt wurden.[3]

 

Österreich sponsert die Kriegspartei Ukraine also in Milliardenhöhe. Trotz der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität finanziert Österreich den Sold und die Ausbildung der ukrainischen Streitkräfte mit.[4] Die Republik zahlt in die sogenannte „Europäische Friedensfazilität“ ein, welche dafür herangezogen wird, schwere Waffensysteme für die ukrainischen Truppen zu bezahlen. Dass Österreich, verfassungsrechtlich zur Neutralität verpflichtet, einen millionenschweren Beitrag zu dieser Fazilität leistet, welche der EU als Kriegskasse dient, ist vollkommen inakzeptabel. Über diese Fazilität finanziert der österreichische Steuerzahler auch die EU-Ausbildungsmission für die ukrainischen Truppen in Höhe von 4,7 Millionen Euro.[5] Ein Stopp dieser Zahlungen wäre längst überfällig.

 

Es ist anzuführen, dass diese EU-Hilfszahlungen an die Ukraine zum einen in weiterer Folge der Rüstungsindustrie der USA zugutekommen[6] sowie zum anderen die mehr als ernstzunehmende Gefahr besteht, dass diese Gelder in dem korrupten politischen Regime der Ukraine versickern.

 

Denn eine effektive Kontrolle der Mittelverwendung dieser Gelder ist nicht gewährleistet. Selbst die Bundesministerin für EU und Verfassung, Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP), gab in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 22. März 2023 zu, „übereuphorisch“ gewesen zu sein, als sie im vorangegangenen Dezember meinte, dass jeder Cent, welcher in die Ukraine fließt, nachvollzogen werden könne. Auch Außenminister Mag. Alexander Schallenberg (ÖVP) konnte auf eine entsprechende Frage in der Fragestunde am 30. März 2023 nur darauf verweisen, dass die Europäische Kommission über Kontrollmechanismen verfüge.[7] Die schwarz-grüne Bundesregierung kontrolliert demnach nicht, wohin die von ihr freigegebenen Milliarden fließen und vertraut bei deren Kontrolle auf die Institutionen der Europäischen Union – welche selbst von einem Korruptionsskandal in den nächsten schlittern.

 

Wie sehr die Ukraine ihrem Ruf als korrupter Staat gerecht wird, offenbaren die Ereignisse der jüngsten Zeit: Der ukrainische Vizeminister für die Entwicklung von Gemeinden, Territorien und Infrastruktur, Wassyl Losynskyj, wurde festgenommen, weil er für die Anschaffung von Generatoren 400.000 US-Dollar (rund 368.000 Euro) an Schmiergeld kassiert haben soll. Ukrainische Staatsdiener sollen sich auch durch den Lebensmittelverkauf an die eigenen Soldaten bereichert haben, nicht zuletzt mittels Preisen, welche dreimal so hoch waren wie im Einzelhandel. Selbst der ORF erkennt mittlerweile die Problematik, wenn einem korrupten Staat Gelder in Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt werden:

 

Korruption ist in der Ukraine wie in vielen Ländern der früheren Sowjetunion in verbreitetes Problem, weshalb immer wieder befürchtet wird, dass auch Hilfsgelder des Westens in undurchsichtigen Kanälen versickern. Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, dass sich die Führung des Landes im Zuge der humanitären Unterstützung an Finanzhilfen bereichere.[8]

 

Um dem Konzert des transatlantischen Säbelrasselns eigene Noten hinzufügen zu können, wurden sogar den eigenen österreichischen Soldaten ihre Helme abgenommen, um diese in die Ukraine zu schicken. Auch Schutzwesten und Treibstoff wurden der Ukraine bereitgestellt, ohne in irgendeiner Form kontrollieren zu können, inwiefern diese Mittel militärischen Zwecken zugeführt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln, sowohl bilateral als auch über Finanzierungsmechanismen der Europäischen Union, an die Kriegspartei Ukraine einzustellen und eine dem Neutralitätsgebot entsprechende Außenpolitik wiederherzustellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.



[1] APA 06.03.2022: Neutralität - ÖVP stellt Neutralität zur Diskussion

[2] theeuropean.de 21.04.2022: Alexander Schallenberg: „Neutralität ist keine Option“

[3] https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/data-sets/daten-des-ukraine-support-trackers-17410/

[4] FAZ 25.10.2022: EU will schon jetzt mit Wiederaufbau der Ukraine beginnen

[5] Tiroler Tageszeitung 21.02.2023: „Neutralität kein Schutzschild“

[6] Berliner Zeitung 29.09.2022: USA fordern EU auf, der Ukraine endlich Geld zu überweisen

[7] Fragestunde in der 207. Sitzung des Nationalrates am 30. März 2023, unter https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/NRSITZ/207/A_-_10_45_27_00293218.pdf

[8] https://orf.at/stories/3302313/