3353/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Thomas Spalt
und weiterer Abgeordneter
betreffend Attraktivierung privater Denkmalschutzinvestitionen
Dem Erhalt und der Sanierung unseres baukulturellen Erbes kommt in mehrfacher Hinsicht sehr große Bedeutung zu und diese sind von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen.
Rund 39.000 Gebäude stehen in Österreich unter Denkmalschutz, das sind weniger als 2 Prozent des Gesamtgebäudebestandes. Ein großer Teil davon befindet sich im Eigentum der öffentlichen Hand bzw. der Kirchen, etwa ein Drittel dieser Objekte wird durch Private im öffentlichen Interesse erhalten. Wie jedoch bereits der Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt in seinem Wahrnehmungsbericht vom 11. Februar 2019 festgehalten hat, werden diese ca. 15.000 privaten österreichischen Denkmaleigentümer in ihrer Aufgabe der Erhaltung der Objekte alleingelassen.
In einigen Studien, u.a. durch den Linzer Volkswirt Friedrich Schneider, wurde immer wieder auf die volkswirtschaftliche Relevanz von Investitionen in denkmalgeschützte Objekte hingewiesen. Eine Hochrechnung ergab für spezifische Baumaßnahmen in Denkmalen ein Investitionsvolumen von ca. € 150 Mio. im Jahr, die Gesamtinvestitionen dürften freilich um ein Vielfaches höher sein. Als ausführende Betriebe dieser handwerklich hochwertigen Maßnahmen kommen insbesondere regionale Klein- und Mittelbetriebe zum Zug.
Stadt- und Ortszentren sind von historischen Bauten, oft in Privateigentum, geprägt. Investitionen in die Erhaltung dieser Stadt- und Ortszentren stärken diese als Wirtschaftsstandorte, sichern Lebensqualität und wirken dem rasanten Bodenverbrauch entgegen. Österreichs Denkmaleigentümer leisten also einen wesentlichen Anteil zur Erhaltung unseres Kulturerbes. Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude sind ein Beitrag zur Baukultur, zur touristischen Entwicklung wie auch gesamtgesellschaftlich von Bedeutung.
Für diese Investitionen bestehen aber derzeit kaum finanzielle Anreize.
Private Eigentümer sollten daher hinsichtlich des denkmalpflegerischen Aufwands für Gebäude ohne unternehmerische Nutzung aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten finanziell besser unterstützt werden, nicht zuletzt um die Erhaltung und Belebung von Gebäuden in und außerhalb von Orts- und Stadtzentren für nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten attraktiv zu machen. Damit werden regionale Identität bzw. der ländliche Raum sowie die von entsprechenden zusätzlich zu generierenden Aufträgen profitierenden KMU-Unternehmen insbesondere aus dem Bereich des Bau- und Baunebengewerbes gestärkt.
Mit steigenden Investitionen erhöhen sich Steuereinnahmen, womit zumindest ein Teil der Mindereinnahmen infolge finanzieller Erleichterungen für Investitionen im Denkmalschutz wieder kompensiert werden könnte.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine über die derzeit bestehenden Fördermöglichkeiten hinausgehende Attraktivierung für private Investitionen im Bereich des Erhalts und der Renovierung von denkmalgeschützter Bausubstanz ohne unternehmerische Nutzung erzielt werden kann.“
Die unterfertigten Abgeordneten ersuchen um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss.