3370/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 12.05.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler
Vor über einhundert Jahren wurde eine Unrechtsgrenze durch Tirol gezogen und Südtirol von Österreich getrennt. Artikel 27 des Vertrages von Saint-Germain, welcher am 10. Oktober 1920 in Kraft trat, schnitt Südtirol und seine Bewohner aus Österreich heraus und sprach es Italien zu.
Ob Südtirol selbst Teil des italienischen Staates bleibt oder sich von diesem löst, sollte dem Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler obliegen. Die Republik Österreich ist jedoch souverän in der Frage, wer ihre Staatsbürger sind und wer ihre Staatsbürgerschaft erwerben kann. Gegenüber den Südtirolern hat die Republik Österreich eine aktive Schutzfunktion auszuüben, wobei der beste Schutz durch die Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft an Angehörige der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol gewährleistet wäre.
Das Insistieren der FPÖ verankerte die Staatsbürgerschaft für Südtiroler 2017 als wesentlichen Teil des schwarz-blauen Regierungsprogramms:
Doppelstaatsbürgerschaft Südtirol und Alt-Österreicher: Im Geiste der europäischen Integration und zur Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf der Grundlage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.[1]
Trotz der Fertigstellung eines entsprechendes Gesetzesentwurfes durch eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sowie eines mit Mehrheit angenommen Entschließungsantrages des Nationalrates[2] ist es bis zum heutigen Tage den Südtirolern verwehrt, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Hiermit soll ein neuer und mit Erfolg beschiedener Anlauf unternommen werden, um Südtirolern die historische Möglichkeit zu gewähren, von „Herzensösterreichern“ zu österreichischen Staatsbürgern zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, welcher den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einräumt, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.