3371/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.05.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung - Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU

 

 

Der Masterplan der Bargeldabschaffung schreitet in der Europäischen Union offensichtlich weiter voran. Nach der Beseitigung der 500-Euro-Geldscheine geht es jetzt den 1- und 2-Cent-Münzen durch die Eurokraten in Brüssel an den Kragen. Aus der EU-Kommission heraus hört man, die Cent-Münzen seien unbeliebt. In Wahrheit soll im Zuge dieser Cent-Abschaffung dann auch gleich eine Aufrundung bei Preisen und Dienstleistungen erfolgen.

 

Am Ende des Tages freut sich wieder der EU-Budgetkommissar in Brüssel, dessen Einnahmen ja auf der Grundlage von Steuereinnahmen der Mitgliedsländer beruhen. Steigen die Preise durch Aufrundung wegen Wegfall von 1- und 2-Centmünzen, dann erhöhen sich etwa auch Mehrwertsteuereinnahmen auf Waren und Dienstleistungen.

 

Geht es nach Brüssel, dann sollen alle Preise auf 5-Cent-Beträge aufgerundet werden. Das bringt in der Masse für den einfachen Mann und die einfache Frau im Volk einen ordentlichen Preisschub nach oben. Bereits seit 2001 gab es immer wieder Vorstöße aus der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank für die Abschaffung von Cent-Münzen.

 

Kritiker der EU und ihrer Bargeldpolitik sind sich einig: Am Ende des Tages will man alle Cent-Geldstücke abschaffen, wie aus gewissen Finanzwirtschaftskreisen zu hören ist. Einerseits möchte man Konsumenten und Wirtschaft in den bargeldlosen Zahlungsverkehr abdrängen, andererseits soll kein Produkt und keine Dienstleistung mehr billiger als 1 Euro sein.

 

Aber nicht nur die schrittweise Abschaffung des Bargeldes, sondern auch die Abschaffung der Bargeldzahlung an sich ist in Österreich und der EU ein reales Bedrohungsszenario. Die Einschränkung bzw. Abschaffung der Grund- und Freiheitsrechte während des Corona-Regimes und der parallel dazu aufgerüstete Überwachungsstaat bedingten auch die Abkehr von Bargeldzahlungen und den Einsatz von Corona-Apps und weitestgehender Digitalisierung des Alltagslebens.

 

Aktuell hat jetzt auch eine Bürgerinitiative beherzter Idealisten ein entsprechendes Volksbegehren gestartet, um eine „uneingeschränkte Bargeldzahlung“ in Österreich bundesverfassungsrechtlich abzusichern. Dieses Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:[1]

 

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

 

Ergänzend dazu wäre auch ein Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung vorzusehen.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf österreichischer und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

·         die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben,

·         keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaffung von Cent- und Euro-Bargeldmünzen erfolgt,

·         die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs in Österreich und Europa verfassungsrechtlich verankert wird,

·         das Bargeld als Zahlungsmittel und Vermögensform in Österreich und Europa ohne Obergrenzen verfassungsrechtlich geschützt wird,

·         ein verfassungsrechtlich festgelegter Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung verankert wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.

 



[1] https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/FUER_UNEINGESCHRAENKTE_BARGELDZAHLUNG/start.aspx