3372/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Christian Lausch, Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

betreffend Rechtssicherheit im öffentlichen Dienst – auch nach dem Pensionsantrittsalter

 

Mit einer Anfragenserie an alle Ressorts betreffend „"Anreize" um die Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten“[1] wurde offengelegt, dass es diesbezüglich im Bundesdienst weder ein einheitliches Vorgehen, noch eine übergeordnete Strategie gibt. Für die Jahre 2020 bis 2023 ergeben sich aus den Anfragebeantwortungen folgende Zahlen:[2]

 

 

Ressort

Fälle Übertritt in den Ruhestand aufgeschoben

 

Interessenten

 

Verwendungsgruppe /

Dienstklassenschema

 

Dauer

Bundeskanzleramt[3]

2

Keine Evidenz

jeweils A1

6 bzw. 12 Monate

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport[4]

kA.

Keine Evidenz

kA.

kA.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz[5]

kA.

kA.

kA.

kA.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung[6]

Keine

Keine

-

-

Bundesministerium für Justiz

kA.

Keine Evidenz

kA.

kA.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft[7]

kA.

Keine Evidenz

kA.

kA.

Bundesministerium für Inneres[8]

11

kA.

kA.

kA.

Bundesministerium für Finanzen[9]

kA.

Keine Evidenz

kA.

kA.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten[10]

10 (+5)

Keine Evidenz

7 x höherer auswärtiger Dienst

3 x gehobener auswärtiger Dienst bzw. Fachdienst

(5 x aktive Bedienstete des Fachdienstes nach VBG über 65)

kA.

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie[11]

3

Keine Evidenz

1 AV A1/6/3, 1 AV A1/4/4 und 1 B1/A/VIII

kA.

Bundesministerium für Landesverteidigung[12]

kA.

Keine Evidenz

kA.

kA.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft[13]

5

kA.

A2/7, A1/6 und

A1/9, kA. zur Verteilung

kA.

 

 

„Eine Evidenz über einschlägige Anregungen durch Betroffene oder ihre Vorgesetzten wird […] nicht geführt“, heißt es unter anderem vom Bundeskanzler auf die Frage, wie viele Personen über das Pensionsantrittsalter hinaus tätig sein wollten. Der Finanzminister, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, aber auch der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und sogar der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sprechen in dem Zusammenhang von „informellen Anregungen“. Einzig der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft spricht hingegen davon, dass „Anträge, über das Pensionsantrittsdatum hinaus tätig zu sein“ gestellt wurden.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 BDG 1979 kann der zuständige Bundesminister den Übertritt des Beamten in den Ruhestand aufschieben, wenn daran ein wichtiges dienstliches Interesse besteht. Nach herrschender Meinung räumt diese Bestimmung auch kein subjektives Recht ein. Betroffene oder deren Vorgesetzten steht jedoch nicht einmal die Möglichkeit offen, formal ein solches Anliegen vorzubringen. De facto besteht nur die Möglichkeit, einen „Wunsch“ an den Bundesminister heranzutragen. Mit dem Begehren auseinandersetzen muss er sich aber nicht. Tut er es doch, bleibt die Entscheidung seiner Willkür überlassen.

 

Die oben aufgeschlüsselten Anfragebeantwortungen zeigen, dass in den meisten Bundesministerien weder Daten über die Anzahl derjenigen, die gerne über das Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten wollen, existieren, noch dass der zuständige Bundesminister weiß, wie lange die betroffenen Personen weiterarbeiten wollen oder gar tatsächlich den Übertritt in den Ruhestand aufschieben.

 

Im Ergebnis fehlt es nicht nur an Transparenz gegenüber denjenigen, die länger arbeiten wollen, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit, die ein Recht hat zu erfahren, nach welchen Kriterien im Öffentlichen Dienst über das Pensionsantrittsalter hinaus gearbeitet wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher ein einheitliches und transparentes Verfahren eingeführt wird, durch welches öffentlich Bedienstete ihre Bereitschaft anmelden können, über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus zu arbeiten.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.parlament.gv.at/recherchieren/gegenstaende/anfragen-und-beantwortungen/?WFP_005NRBR=NR&WFP_005GP=XXVII&WFP_005JMAB=J_JPR_M&WFP_005VHG2=JMIN&WFP_005VHG3=ALLE&WFP_005VHG4=ALLE&WFP_005AUS=ALLE&WFP_005FR=ALLE&WFP_005AS=51568&WFP_005ZEIT=J&WFP_005R_MFRAS=MIN&WFP_005R_MSFRASZU=MIN&WFP_005MIN=ALLE&WFP_005SID=ALLE&WFP_005ZUFR=ALLE&WFP_005ZUAS=ALLE&WFP_005JMAB-BR=J_JPR_M-BR&WFP_005INTRANET=N&WFP_005search=%22Anreize%22

[2] Gefragt wurde:

4. Wie oft wurde in Ihrem Ressort in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils beantragt über das Pensionsantrittsdatum hinaus tätig zu sein? (Bitte nach Dienstklassen aufschlüsseln)

5. Wie wurde über diese Anträge in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils entschieden? (Bitte nach Dienstklassen aufschlüsseln)

[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13797/imfname_1553135.pdf

[4] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13986/imfname_1557193.pdf

[5] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13880/imfname_1554288.pdf

[6] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13945/imfname_1555272.pdf

[7] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13938/imfname_1555246.pdf

[8] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13970/imfname_1555541.pdf

[9] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13932/imfname_1555206.pdf

[10] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13954/imfname_1555336.pdf

[11] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13978/imfname_1555731.pdf

[12] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13917/imfname_1555160.pdf

[13] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13939/imfname_1555255.pdf