3372/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 12.05.2023
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Werner Herbert
und weiterer Abgeordneter
betreffend Rechtssicherheit im öffentlichen Dienst – auch nach dem Pensionsantrittsalter
Mit einer Anfragenserie an alle Ressorts betreffend „"Anreize" um die Menschen länger im Arbeitsprozess zu halten“[1] wurde offengelegt, dass es diesbezüglich im Bundesdienst weder ein einheitliches Vorgehen, noch eine übergeordnete Strategie gibt. Für die Jahre 2020 bis 2023 ergeben sich aus den Anfragebeantwortungen folgende Zahlen:[2]
|
Ressort |
Fälle Übertritt in den Ruhestand aufgeschoben |
Interessenten |
Verwendungsgruppe / Dienstklassenschema |
Dauer |
|
Bundeskanzleramt[3] |
2 |
Keine Evidenz |
jeweils A1 |
6 bzw. 12 Monate |
|
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport[4] |
kA. |
Keine Evidenz |
kA. |
kA. |
|
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz[5] |
kA. |
kA. |
kA. |
kA. |
|
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung[6] |
Keine |
Keine |
- |
- |
|
Bundesministerium für Justiz |
kA. |
Keine Evidenz |
kA. |
kA. |
|
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft[7] |
kA. |
Keine Evidenz |
kA. |
kA. |
|
Bundesministerium für Inneres[8] |
11 |
kA. |
kA. |
kA. |
|
Bundesministerium für Finanzen[9] |
kA. |
Keine Evidenz |
kA. |
kA. |
|
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten[10] |
10 (+5) |
Keine Evidenz |
7 x höherer auswärtiger Dienst 3 x gehobener auswärtiger Dienst bzw. Fachdienst (5 x aktive Bedienstete des Fachdienstes nach VBG über 65) |
kA. |
|
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie[11] |
3 |
Keine Evidenz |
1 AV A1/6/3, 1 AV A1/4/4 und 1 B1/A/VIII |
kA. |
|
Bundesministerium für Landesverteidigung[12] |
kA. |
Keine Evidenz |
kA. |
kA. |
|
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft[13] |
5 |
kA. |
A2/7, A1/6 und A1/9, kA. zur Verteilung |
kA. |
„Eine Evidenz über einschlägige Anregungen durch Betroffene oder ihre Vorgesetzten wird […] nicht geführt“, heißt es unter anderem vom Bundeskanzler auf die Frage, wie viele Personen über das Pensionsantrittsalter hinaus tätig sein wollten. Der Finanzminister, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, aber auch der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und sogar der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sprechen in dem Zusammenhang von „informellen Anregungen“. Einzig der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft spricht hingegen davon, dass „Anträge, über das Pensionsantrittsdatum hinaus tätig zu sein“ gestellt wurden.
Gemäß § 13 Abs. 2 BDG 1979 kann der zuständige Bundesminister den Übertritt des Beamten in den Ruhestand aufschieben, wenn daran ein wichtiges dienstliches Interesse besteht. Nach herrschender Meinung räumt diese Bestimmung auch kein subjektives Recht ein. Betroffene oder deren Vorgesetzten steht jedoch nicht einmal die Möglichkeit offen, formal ein solches Anliegen vorzubringen. De facto besteht nur die Möglichkeit, einen „Wunsch“ an den Bundesminister heranzutragen. Mit dem Begehren auseinandersetzen muss er sich aber nicht. Tut er es doch, bleibt die Entscheidung seiner Willkür überlassen.
Die oben aufgeschlüsselten Anfragebeantwortungen zeigen, dass in den meisten Bundesministerien weder Daten über die Anzahl derjenigen, die gerne über das Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten wollen, existieren, noch dass der zuständige Bundesminister weiß, wie lange die betroffenen Personen weiterarbeiten wollen oder gar tatsächlich den Übertritt in den Ruhestand aufschieben.
Im Ergebnis fehlt es nicht nur an Transparenz gegenüber denjenigen, die länger arbeiten wollen, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit, die ein Recht hat zu erfahren, nach welchen Kriterien im Öffentlichen Dienst über das Pensionsantrittsalter hinaus gearbeitet wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher ein einheitliches und transparentes Verfahren eingeführt wird, durch welches öffentlich Bedienstete ihre Bereitschaft anmelden können, über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus zu arbeiten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.parlament.gv.at/recherchieren/gegenstaende/anfragen-und-beantwortungen/?WFP_005NRBR=NR&WFP_005GP=XXVII&WFP_005JMAB=J_JPR_M&WFP_005VHG2=JMIN&WFP_005VHG3=ALLE&WFP_005VHG4=ALLE&WFP_005AUS=ALLE&WFP_005FR=ALLE&WFP_005AS=51568&WFP_005ZEIT=J&WFP_005R_MFRAS=MIN&WFP_005R_MSFRASZU=MIN&WFP_005MIN=ALLE&WFP_005SID=ALLE&WFP_005ZUFR=ALLE&WFP_005ZUAS=ALLE&WFP_005JMAB-BR=J_JPR_M-BR&WFP_005INTRANET=N&WFP_005search=%22Anreize%22
[2] Gefragt wurde:
4. Wie oft wurde in Ihrem Ressort in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils beantragt über das Pensionsantrittsdatum hinaus tätig zu sein? (Bitte nach Dienstklassen aufschlüsseln)
5. Wie wurde über diese Anträge in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils entschieden? (Bitte nach Dienstklassen aufschlüsseln)
[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13797/imfname_1553135.pdf
[4] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13986/imfname_1557193.pdf
[5] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13880/imfname_1554288.pdf
[6] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13945/imfname_1555272.pdf
[7] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13938/imfname_1555246.pdf
[8] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13970/imfname_1555541.pdf
[9] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13932/imfname_1555206.pdf
[10] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13954/imfname_1555336.pdf
[11] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13978/imfname_1555731.pdf
[12] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13917/imfname_1555160.pdf
[13] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/13939/imfname_1555255.pdf