3375/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abbau von Hürden im Zuge von Kinderbetreuungsgeldanträgen

 

 

Rund um das Kinderbetreuungsgeld gibt es immer wieder Kritik, Anfragen und Beschwerden – so unter anderem bei der Volksanwaltschaft und der Arbeiterkammer. Im Jahr 2022 wurde allein die Arbeiterkammer mit rund 15.000 Anfragen konfrontiert. In einer Online-Befragung der Arbeitskammer zeigten sich 60 % der Befragten mit der Bürokratie rund um Kinderbetreuungsgeld „gar nicht bis eher nicht“ zufrieden. Für 62 % der Betroffenen waren die Regelungen zu kompliziert, mehr als 50 % kritisieren die Zuverdienstregelungen und für 45 % ist das Antragsformular zu kompliziert.

 

Um den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sicherzustellen, müssen derzeit viele Fristen und bürokratische Vorgaben eingehalten werden. Kritik geübt wird etwa an der teilweise monatelangen Bearbeitungsdauer von Anträgen oder angeblich verlustig gegangener Anträge.

 

Immer wieder kommt es auch zu Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes durch die Finanz aufgrund von Formalfehlern von Kinderärztinnen oder Kinderärzten im Mutter-Kind-Pass. Damit führen reine Formalfehler trotz einer rechtzeitigen Durchführung der geforderten Untersuchungen zu schwerwiegenden finanziellen Folgen für die betroffenen Eltern.

 

Besondere bürokratische Hürden mit teilweise jahrelangen Verfahrensdauern gibt es ferner für Paare, die ein Kind bekommen, während ein Elternteil im EU-Ausland lebt. In diesem Fällen muss zwischen Österreich und dem anderen Staat geprüft werden, wer für welche Leistungen aufkommt und in welchem Umfang Anspruch auf das österreichische Kinderbetreuungsgeld besteht.

 

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld fehlt noch immer eine Regelung für Härtefälle, wenn beispielsweise ein Elternteil verstirbt oder aus einem anderen driftigen Verhinderungsgrund nicht die Karenz in Anspruch nehmen kann.

 

Auch wenn diese Probleme seit langem bekannt sind und immer wieder eine Lösung seitens des zuständigen Ministeriums für Frauen, Familie, Integration und Medien versprochen wurde, sind notwendige Verbesserungen, Vereinfachungen und Verfahrensbeschleunigungen bislang ausgeblieben.

 

 

Um die derzeitigen familienfeindlichen Hürden zum Bezug des Kinderbetreuungsgeld zu beseitigen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, unter anderem in Absprache mit der Volksanwaltschaft und der Arbeiterkammer die derzeitigen Schwachstellen in Bezug auf die Antragstellung, Verfahrensdauer und Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes zu erheben und alles zu unternehmen, um ehebaldigst eine bürgerfreundliche Abwicklung zu ermöglichen, bestehende bürokratische Hürden abzubauen und einfachere Verfahren mit kürzerer Verfahrensdauer sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.