3376/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.05.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Rosa Ecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zweiten Bildungsweg für Pflegekräfte auch finanziell absichern

 

 

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das Gesundheits-
und Krankenpflegegesetz geändert werden, wird nach vielen Jahren der Diskussion endlich das neue Ausbildungsmodul der Pflegelehre eingeführt:
[1]

 

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (2030 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden

 

Mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf soll die eine duale Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz zum Erwerb eines Abschlusses zur Pflegeassistenz oder zur Pflegefachassistenz nach Erfüllung der Schulpflicht ermöglicht werden. Damit werden ergänzend zu den bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten neue Optionen geschaffen.

 

In der Schweiz wurde bereits im Jahr 2003 eine duale Ausbildung im Gesundheitswesen (Fachmann / Fachfrau Gesundheit) eingeführt, die zahlenmäßig an dritter Stelle sowohl der Lehrausbildungen als auch bei den Abschlüssen liegt (vgl. Merçay/Grünig/Dolder, Gesundheitspersonal in der Schweiz – Nationaler Versorgungsbericht 2021, Obsan Bericht 03/2021). Mit der dualen Ausbildung als neue Form der beruflichen Erstausbildung der Sekundarstufe II sollen neue Perspektiven für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene mit durchlässigen Bildungspfaden bis hin zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen werden.

 

Im Hinblick auf die Anforderungen an den Berufsschulunterricht für die Lehrberufe in den Pflegeassistenzberufen, insbesondere die Unterrichtserteilung nach den Standards der Pflegeassistenzberufe Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV, BGBl. II Nr. 301/2016, sollen weiters das Schulorganisationsgesetz und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz im Rahmen eines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens angepasst werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Christian Ragger, Bedrana Ribo, MA, Mag. Julia Seidl sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

 

Neben der längst überfälligen Pflegelehre als zukunftsorientiertem Ausbildungsmodul muss aus Sicht der FPÖ aber auch der zweite Bildungsweg für Berufsumsteiger inklusive finanzieller Absicherung endlich umgesetzt und finanziell langfristig abgesichert werden:[2]

 

In Österreich werden bis 2030 beinahe 100.000 Pflegekräfte fehlen. Neben der Pflegelehre und höheren Kollektivverträgen braucht es daher auch den zweiten Bildungsweg für Berufsumsteiger. Wir können unmöglich den Bedarf an neuen Pflegekräften decken, wenn wir den Kopf in den Sand stecken und unsere Strategien nicht anpassen“, erklärte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Mag. Christian Ragger.

 

„Die Pflegelehre ist gut und wichtig. Allein damit werden wir aber dem Defizit bei den Pflegekräften nicht Herr werden können. Einen Großteil der Pflegekräfte müssen wir nämlich unter den Berufsumsteiger lukrieren. Die geringe Abgeltung in der Ausbildung schreckt aber finanziell ab, weil man davon nicht leben kann. Im Grunde genommen muss man, wenn man keinen Pflegebanktrott will, einfach Geld in die Hand nehmen und die nötigen Anreize schaffen, damit man Leute in die Struktur bekommt“, sagte Ragger.

 

„Von 1.400 Euro brutto im Monat kann kaum ein Mensch in Österreich leben. Das wird besonders vor dem Hintergrund der von der schwarz-grünen Regierung mitverantworteten Teuerung sowie der Rekordinflation von 9,7 Prozent im April deutlich. Wenn ÖVP und Grüne glauben, dass Menschen, die weit über 20 Jahre alt sind und Haushalt sowie Familie haben, von einem Bagatellbetrag von 1.400 Euro leben können, dann irren sie sich aber gewaltig - da wird sich keiner für den Berufsumstieg interessieren!“, betonte Ragger.

 

„Es müssen wie bei der Polizei mindestens 2.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr bezahlt werden und danach deutlich mehr“, verlangte Ragger und weiter: „Systemerhalter von besonderem öffentlichen Interesse sind nämlich auch unsere Pflegekräfte. Und Wertschätzung, bei all der Diskussion, die wir seit Jahren führen, und den Strapazen, die Pflegerinnen und Pfleger während der COVID-Krise ertragen mussten, damit mitgedacht der absolut miserable Betreuungsschlüssel, der die Menschen fast zum Kollaps geführt hatte, soll da selbstverständlich sein. Wenn wir die Pflegeproblematik nicht ernst nehmen, dann wird man sich wundern, wenn man selbst pflegebedürftig wird“, betonte Ragger.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Eckpunkte umfasst:

·         Die gesetzliche Festlegung eines Pflegefachausbildungsstipendium im ersten Lehrjahr für Berufsumsteiger von 2.000 Euro brutto analog zur Abgeltung in der Polizeifachausbildung

·         Die Berücksichtigung der Berufsumsteiger in die Pflegefachausbildung bei zukünftigen Pflegeprämien des Bundes und der Länder“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2037/fnameorig_1559064.html

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230517_OTS0150/fpoe-ragger-schwarz-gruene-regierung-muss-zweiten-bildungsweg-fuer-pflegekraefte-ermoeglichen