3380/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend MTD-Gesetz-Novelle 2023

 

 

Bereits im September 2022 ist „MTD-Austria“, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in Österreich, mit einem Forderungskatalog zur Verbesserung des Berufsrechts an den zuständigen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch herangetreten:[1]

 

Als gemeinsames Berufsgesetz für sieben sehr unterschiedliche und hochspezialisierte Berufe ist das MTD-Gesetz seit 30 Jahren in Kraft. Aufgrund der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und geänderten Bedürfnissen spiegelt es aktuelle Anforderungen an MTD-Berufe nicht wider. Um auf Veränderungen im Gesundheitswesen, dessen Weiterentwicklung und neuen Erfordernissen reagieren zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Reform des MTD-Gesetzes ist eine große Chance, die notwendige regulatorische Basis zur weiteren Professionalisierung der MTD-Berufe, für Verbesserungen der Patient:innenversorgung, zur Steigerung der Behandlungssicherheit und effizienter Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen in einem modernen, service- und bedürfnisorientierten Gesundheitssystem zu schaffen.

 

MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, die Interessensvertretung von sieben hochspezialisierten, gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen (Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie) unterbreitet im Namen seiner Berufsverbände für rund 38.000 Berufsangehörige folgende Reformvorschläge zur Novelle des MTD-Gesetzes:

 

1.    Aktualisierung der gesetzlichen MTD-Berufsbilder.

Die Aktualisierung der MTD-Berufsbilder ist essentiell, um eine breite Aufstellung im kurativen und präventiven Bereich zu gewährleisten, um die Versorgung mit Leistungen der MTD-Berufe an die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen und Handlungsfelder anzupassen und um die Patient:innenversorgung entsprechend dem Versorgungsbedarf zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Spezialisierung der einzelnen Berufe müssen Berufsbilder unverwechselbar, ausführlich entsprechend dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit in allen Prozessphasen und bezüglich Aufgaben, Leistungen und Kompetenzen erschöpfend erfasst werden. Nur so können Rechte und Pflichten der Berufsangehörigen, entsprechend ihrer Bedeutung für die Patient:innenversorgung im österreichischen Gesundheitswesen, mit der notwendigen Zukunftsfähigkeit und Klarheit für die Sicherung des hohen Qualitätsniveaus für alle Beteiligten verankert werden.

 

2.    Ergänzung der MTD-Leistungen im ASVG.

Die freiberuflich erbrachten Versorgungsleistungen aller gehobenen medizinisch-technischen Berufe müssen entsprechend im ASVG abgebildet sein. Die MTD-Sparten (Biomedizinische Analytik, Diätologie, Orthoptik und Radiologietechnologie) sind im ASVG zu ergänzen, um den Versorgungsbedarf zu entsprechen, um den Versicherten eine den anderen MTD-Leistungen gleichgestellte Refundierung bzw. Abrechnung zu ermöglichen und um die zukünftigen Anforderungen an das Gesundheitswesen zu gewährleisten.

 

3.    Berücksichtigung des Beitrags der MTD-Berufe im Bereich Prävention und Pflege.

Die sieben MTD-Gesundheitsberufe leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, der Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, dem Umgang mit Krankheitsfolgen bis hin zu Palliative Care der österreichischen Bevölkerung. Insbesondere die therapeutischen Aufgabenfelder der MTD-Gesundheitsberufe fördern die Erhaltung und Wiederherstellung von Funktionen und Tätigkeiten, ob es um das Sehen, das Sprechen, die Ernährung, die Bewegung oder Tätigkeiten des täglichen Lebens geht (Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie). Die diagnostische Grundlage muss dazu immer wieder hergestellt werden (Biomedizinische Analytik, Radiologietechnologie). Darüber hinaus tragen die MTD-Gesundheitsberufe wesentlich dazu bei, Patient:innen aller Altersgruppen in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken und ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu fördern. Das steigert die Lebensqualität der Patient:innen und entlastet das gesamte Gesundheitssystem.

 

4.    Optimierung der aktuellen Regelung zur Primärversorgung.

Die Leistungen aller gehobenen medizinisch-technischen Gesundheitsberufe müssen in der multiprofessionellen Primärversorgung abgebildet sein. Die Abbildung muss sowohl in den Leistungskatalogen der Kostenträger über die Primärversorgungsleistungen als auch in den Versorgungsaufträgen erfolgen. Dies deshalb, um die Einbindung aller medizinisch-technischen Berufe in den Primärversorgungseinheiten bestmöglich zu gewährleisten, interprofessionelle Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe im Sinne der Patient:innen zu fördern, eine adäquate Honorierung der MTD-Berufe als wesentliche Leistungserbringer sicher zu stellen und um der hohen Versorgungsrelevanz für die Bevölkerung zu entsprechen.

 

5.    Aufstockung der Studienplätze für MTD-Berufe.

Die Studienplätze für MTD-Berufe müssen im Hinblick auf die mit der Gesundheitsreform zu erwartende Bedarfsentwicklung aufgestockt werden, um dadurch bereits bestehende eklatante Versorgungslücken im intra- und extramuralen Bereich zu schließen.

 

6.    Sichtbarkeit der MTD-Berufe in ELGA und Erfassung im GDA-Index.

Derzeit sind die MTD-Gesundheitsberufe, welche laut Definition der jeweils geltenden Berufsgesetze ihre Leistungen auch selbständig und somit außerhalb des Angestellten Dienstverhältnisses anbieten können, nicht durch den definierten Gesundheitsdienstanbieterindex erfasst. Dies bedeutet, dass die Legitimation und Zertifizierung von freiberuflich tätigen Berufsangehörigen ungeklärt sind. Des Weiteren ergeben sich dadurch auch Problemfelder im Bereich Zugriffsrechte, Rollenidentifikation und Datennutzung. Die MTD-Gesundheitsberufe sind demnach lückenlos, unabhängig von der Form des Anbietens ihrer Leistungen, nach dem Vorbild bestehender Berufsregister zu erfassen und in den Gesundheitsdienstanbieterindex zum Zwecke der identifizierten Rollenzuteilung zu integrieren um, im Sinne der Förderung der Patient:innenversorgung und -sicherheit, Zugriff auf sämtliche für Diagnostik und Therapie relevanten Patient:inneninformationen zu erhalten.

 

 

Aus Sicht der FPÖ muss dieses Maßnahmenpaket im Rahmen einer MTD-Berufsrechtsnovelle rasch umgesetzt werden, um eine berufsrechtliche Stärkung dieser Berufsgruppen im Rahmen einer zukunftsorientierten Gesundheitsversorgung in Österreich zu gewährleisten.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes Maßnahmenpaket im Rahmen einer MTD-Berufsrechts-Novelle beinhaltet:

·         Aktualisierung der gesetzlichen MTD-Berufsbilder

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.



[1] https://www.mtd-austria.at/mtd-austria/mtd-forum/2022/