3381/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderung von sogenannten „Balkon-PV-Anlagen“ durch vollständige Umsatzsteuerbefreiung

 

 

Mit dem im Juli 2021 beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde das Förderregime für Strom aus erneuerbaren Quellen auf neue Beine gestellt. Die von uns von Anfang an in diesem Zusammenhang vorgebrachte Kritik hat sich leider mehr als bestätigt.

 

Im Vordergrund des derzeit zur Anwendung kommenden Förderregimes für die Erlangung eines Investitionszuschusses stehen sogenannte Förder-Calls, die bei der EAG Förderstelle OeMAG in bestimmten Zeitfenstern eingebracht werden können. Dies führte in der Praxis zu dem untragbaren Zustand, dass sehr viele der Antragsteller leer ausgingen, da die Fördermittel nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anträge zugeteilt werden. Wer von der Photovoltaikförderung profitieren will, muss schnell wie ein Windhund sein“ übertitelte „Der Standard“ am 22.03.2023 einen entsprechenden Artikel.

 

Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten: So forderten ÖVP-Funktionäre aus Niederösterreich einen Entfall der Förder-Calls. Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) und die Abgeordneten Anton Kasser und Bernhard Ebner kritisierten, dass ein „Großteil“ der Förderantragsteller in der ersten Förderrunde nicht „zum Zug“ gekommen sei und auf den nächsten Fördercall „vertröstet wurde“. Dieses Vorgehen hemme die Investitionen in erneuerbare Energie. (Kurier, 28.07.2022) Die Niederösterreichischen Nachrichten vom 22.02.2023 berichteten in diesem Zusammenhang:

 

Als „Lotterie“ und „PV-Förderbürokratie“ verteufelt, haben die Förderrunden der Ökostrom-Abwicklungsstelle OeMAG des Bundes zuletzt viele gefrustet und geärgert. Die Fördertöpfe für Photovoltaik und Co. im Jahr 2022 – es waren 396 Millionen Euro, filetiert auf vier Förderrunden – waren jeweils nach wenigen Minuten bereits ausgeschöpft.

 

Der Andrang war enorm, getrieben durch Ukraine-Krieg, Teuerung und Energiekrise. Das überraschte alle, nicht nur die unglücklichen Förderwerber. Bundesweit seien 100.000 Anträge nicht mehr zum Zug gekommen, sagt Landes-Vize Stephan Pernkopf. Im Ministerium spricht man von etwa 54.000 PV-Anlagen österreichweit, die nicht mehr gefördert werden konnten. Die Förder-Tröge waren leer.

 

Konkrete Zahlen betreffend die zugesagten Fördermittel können einer entsprechenden Anfragebeantwortung (13732/AB) vom 17. April 2023 auf einer Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Hermann Brückl, MA und weiterer Abgeordnete vom 17. Februar 2023 unter der Nr. 14159/J betreffend Erneuerbare Energien nach Bundesländern: Photovoltaik entnommen werden:

 

Betrachtet man die im Jahr 2022 im Bereich der Photovoltaik stattgefundenen EAG-Förderrunden – es gab vier Fördercalls für Investitionsförderungen und einen Gebotstermin für Marktprämien-Förderung – kann Folgendes gesagt werden:

 

Bei den Investitionsförderungen wurden 2022 in Summe € 300 Millionen für Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen bis 1 MWp und Stromspeicher bis 50 kWh bereitgestellt, davon € 300 Millionen für 66.053 Anlagen vergeben und damit in Summe 1.397 MWp zusätzliche Leistung sowie 534 MWh zusätzliche Speicherkapazität gefördert. Werden diese 66.053 Projekte wie geplant realisiert, betragen die EAG Förderkosten € 300 Mio.

 

Bei der Förderung mittels Marktprämie fand für Anlagen ab 10 kWp eine Ausschrei-bung statt, bei der 131 Projekte mit insgesamt 398 MWp den Zuschlag erhielten.

 

Allgemein hängen die Förderkosten der marktprämiengeförderten Projekte über die 20-jährige Förderdauer maßgeblich von der Höhe des Marktpreises ab und können a priori nicht bzw. nur näherungsweise quantifiziert werden.

 

Im Bereich der Marktprämien-Förderung werden auch 2023 insgesamt wieder 700 000 kWp zu jeweils 175 000 kWp an vier Gebotsterminen ausgeschrieben. Im Bereich der Investitionsförderung stehen Fördermittel von insgesamt € 328 Mio. in vier Fördercalls im Jahr 2023 zur Verfügung.

 

Ergänzend stehen 2023 im Klima- und Energiefonds (KLI.EN), gemäß Jahres-programm des Klima- und Energiefonds und dem MRV 43a/17, für den Ausbau von Photovoltaikanlagen zumindest € 268 Mio. zur Verfügung.

 

Unter der Annahme, dass diese für 2023 zusätzlich vorgesehenen Volumina im EAG und KLIEN zur Gänze ausgeschöpft bzw. kontrahiert und alle Projekte dann auch realisiert werden, könnten bis zu 2.500 MWp unterstützt werden, die in einem vollen Betriebsjahr rund 2.500 GWh Strom erzeugen könnten.

 

Auch wenn dem Vernehmen nach im ersten Fördercall im Jahr 2023 laut Bundes-ministerin Gewessler die Anträge aller Antragsteller genehmigt werden konnten (APA 0373 / 20.04.2023) ist erstens fraglich, ob mit den in etwa 600 Mio Euro ausreichend Fördermittel für die folgenden Fördercalls im Jahr 2023 zur Verfügung stehen und gibt es zweitens weiterhin Kritik am derzeitigen Fördersystem. So räumt Bundesministerin Gewessler selbst ein, dass der große Andrang auf Photovoltaik-Anlagen sowohl die heimische Infrastruktur als auch das Fördersystem an seine Grenzen bringt, und sie ortet in diesem Zusammenhang noch Verbesserungsbedarf. (APA 0373 / 20.04.2023)

 

Neben den Unzulänglichkeiten in Zusammenhang mit dem derzeitigen Förderregime gibt es auch noch derzeit zunehmend stark nachgefragte sogenannte „Balkon-PV-Anlagen“, für welche es derzeit auf Bundesebene gar keine entsprechenden Fördermöglichkeiten gibt. Es handelt sich bei diesen Anlagen um Stromerzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 800 W oder 0,8 kWp beträgt.  Für eine steckerfertige Mini-PV-Anlage benötigt es in Österreich keine Genehmigung des Netzbetreibers, allerdings muss dieser zwei Wochen vor Inbetriebnahme verständigt werden.

Die über die OeMAG zu beantragende Investitionsförderung gilt nicht für „Balkonkraftwerke“ (800 W liegen ja zwischen 0-10 kWp in der Kategorie A), da eine Förderung nur für Einspeiseanlagen gilt. „Ein ‚Balkonkraftwerk‘ ist keine Einspeiseanlage und hat daher auch keinen Zählpunkt bzw. Netzanschluss.“[1]

 

Mit einer sogenannten Balkon- oder Mini-PV-Anlage mit bspw. 370 kWp kann man bis zu 300 kWh Strom erzeugen. Nützt man die erlaubten 800 kWp zur Gänze aus, so erhöht sich entsprechend der mit dieser Anlage erzeugte Strom. Dann können etwa 700 kWh pro Jahr erzeugt werden.  Bei einem geschätzten Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes im Jahr von rund 3.500 kWh lassen sich somit rund 20 % der jährlichen Energiekosten einsparen. Um die Amortisationszeit dieser Anlagen zu verkürzen und entsprechende Anreize zur Anschaffung dieser Mini-PV-Anlagen zu schaffen wird daher eine Umsatzsteuer-befreiung vorgeschlagen.

 

Ein praktisches Beispiel dazu:  Bei Anschaffung eines „Balkonkraftwerkes samt Zubehör mit einem Preis von 768 Euro ergäbe sich eine Ersparnis von rund 128 Euro. Wenn eine derartige Anlage 1.370 Euro kostet, so würde sich der Konsument dabei die Umsatzsteuer in der Höhe von 228,33 Euro ersparen.

 

In Deutschland hat man bereits mit 1. Jänner dieses Jahres bei der Anschaffung einer PV-Anlage und eines entsprechenden Stromspeichers die Umsatzsteuer auf 0 gesetzt.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates vom 05.04.2022, die ihren Mitgliedstaaten erlaubt, die Mehrwertsteuer für bestimmte, politisch erwünschte Produkte zu streichen – unter anderem für die

 

Lieferung und Installation von Solarpaneelen auf und in der Nähe von Privatwohn-ungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

 

Darunter fallen eben auch sogenannte Balkonkraftwerke.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine gänzliche Umsatzsteuerbefreiung für die Anschaffung von Stromerzeugungsanlagen (Balkon-PV-Anlagen), deren Engpassleistung in Summe weniger als 800 W (0,8 kWp) beträgt, sichergestellt wird.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie ersucht.



[1] https://cms.eag-abwicklungsstelle.at/assets/af9c10c2-f947-4534-a5f0-643a55e503ec