3388/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.05.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unterstützung des internationalen Zentrums für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (ICPA)

 

Folter, Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Massenhinrichtungen, Verschleppung von Kindern, gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Spitäler, Supermärkte, Kultureinrichtungen etc. sowie Wohnhäuser: Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird fast täglich über „schwere internationale Verbrechen“ im Sinne des Völkerstrafrechts berichtet. Zuletzt auch durch den Ermittlungsbericht der Untersuchungskommission für die Ukraine des UN-Menschenrechtsrats, der eine Vielzahl an durch russische Streitkräfte begangene Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht aufzeigt. Eine zentrale Empfehlung dieser Kommission ist es, alle Verstöße und Verbrechen zu untersuchen. Denn die Verantwortlichen müssen - sei es mittels nationaler oder internationaler Strafverfolgung - zur Rechenschaft gezogen werden.1 

Am 3. März 2023 wurde am Rande der Konferenz "United for Justice" in Lwiw die geänderte Fassung des bestehenden Abkommens zwischen den Mitgliedern der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) unterzeichnet und damit die Einrichtung eines neuen Internationalen Zentrums für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) ermöglicht.2 Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe besteht aus dem Internationalen Strafgerichtshof, der Ukraine, Litauen, Polen, Estland, Lettland, der Slowakei und Rumänien. Auch die USA haben sich formell bereit erklärt, die eigene Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe zu verstärken.

Das Internationale Zentrum für die Verfolgung von Aggressionsverbrechen (ICPA) soll mit Unterstützung von Eurojust Beweise über die in der Ukraine begangenen Straftaten sichern, Staatsanwält:innen zusammenbringen, und die Analyse der Beweise für künftige Verfahren, auf nationaler oder internationaler Ebene, vorbereiten. Die Beweise sollen hierfür zentral an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.3 


 

Wir NEOS verkündeten seit Anfang des russischen Angriffskriegs unsere Solidarität mit der Ukraine und deren Bevölkerung. Dazu gehört auch die Aufklärung und Bekämpfung der begangenen Kriegs- und anderen Völkerrechtsverbrechen voranzutreiben, wozu wir bereits Anträge gestellt haben.4 Die Zusammenarbeit mit dem ICPA wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Denn auch Österreich könnte durch seine Beteiligung zur Sicherung von Beweisen für künftige Gerichtsverfahren beitragen und sich somit daran beteiligen, Russland zur Rechenschaft zu ziehen. 

 

  1. https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coiukraine/A_HRC_52_62_AUV_EN.pdf
  2. https://euneighbourseast.eu/news/latest-news/ukraine-eu-welcomes-establishment-of-the-international-centre-for-the-prosecution-of-crimes-of-aggression/
  3. https://www.eurojust.europa.eu/news/start-operations-core-international-crimes-evidence-database-and-new-international-centre
  4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2519; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2517

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, unter Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und der ukrainischen Community in Österreich, eng mit dem Internationalen Zentrum für die Verfolgung von Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) zusammenzuarbeiten, vor allem zur Identifizierung von aus der Ukraine Vertriebenen, die als Opfer oder Zeug:innen Angaben zu von russischen Truppen begangenen Straftaten machen können oder durch die Kooperation bei der Ausführung von Haftbefehlen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.