3393/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.05.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ORF-Landesabgabe endlich abschaffen

 

Aktuell ist der Entwurf für eine Novelle des ORF-Gesetzes in Begutachtung. In diesem wird auch die Finanzierung neu geregelt. Geht es nach den Plänen der Regierung, soll sich der ORF künftig u.a. durch eine Haushaltsabgabe in der Höhe von EUR 15,30 pro Monat finanzieren. Zusätzlich können die Bundesländer weiterhin eine Landesabgabe einheben lassen. Dies tun aktuell 7 von 9 Bundesländern. Bei den Landesabgaben handelt es sich um die am besten getarnten Gebühren des Landes: Am Erlagschein steht der ORF-Beitrag (künftig die ORF-Haushaltsabgabe), doch ein Teil davon – die Landesabgabe – fließt nicht ins ORF-Budget, sondern an die Bundesländer. Der ORF fungiert hier als Inkassobüro für die Bundesländer. Die Landesabgaben sind nicht zweckgebunden und werden je nach Bundesland unterschiedlich verwendet – bis hin zur allgemeinen Sanierung des Landesbudgets. 

Durch diese länderspezifische Abgabe bleiben die ORF-Gebühren weiterhin unterschiedlich hoch. Derzeit verzichten nur Vorarlberg und Oberösterreich auf dieses Körberlgeld für die Landeshauptleute. Diskutiert wird die Abschaffung gerade in Salzburg und Niederösterreich. In der Steiermark soll es diese Abgabe weiterhin geben. Dadurch hat das Land Steiermark seit 1975 bis April 2023 zusätzlich 700 Millionen Euro kassiert.

 

Grafik: Profil.at

Die Bundesregierung hätte es im Zuge der ORF-Reform in der Hand, die Landesabgaben im Nationalrat mit einfacher Mehrheit komplett abzuschaffen, auch wenn Medienministerin Susanne Raab dies in der ZIB 2 vom 24. April 2023 bestritt1.

§3 des Finanzverfassungsgesetzes normiert, dass der Bundesgesetzgeber entscheidet, welche Steuern die Länder und Gemeinden einheben dürfen. Auch der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk meinte gegenüber dem Profil: „Der Bund ist in finanziellen Belangen dominant, das Steuerfindungsrecht der Länder kann sich nur in dem Raum bewegen, die der Bund mit seiner Gesetzgebung offenlässt.“ Der Bund könne daher sehr wohl beschließen, dass Abgaben von ORF-Kund:innen für Kulturzwecke Bundessache sind. Damit wäre die Landeskompetenz gesetzlich ausgehebelt.

Die Bundesregierung hat diese Chance vertan, die ORF-Landesbeiträge belasten in vielen Bundesländern auch weiterhin die Österreicher:innen unnötig. So hängt es vom Bundesland ab, in dem Bürgerinnen und Bürger leben bzw. Unternehmen betreiben, wie hoch der jeweilige Gesamtbetrag ist, der vom ORF eingehoben wird. Die einzig gerechte Lösung wäre es, vom Bodensee bis zum Neusiedlersee einheitliche Kosten für den ORF zu haben. Genau deshalb brauchen wir eine bundesweite Lösung, nämlich die Abschaffung der Landesabgabe.

 

1https://www.youtube.com/watch?v=vsYQKYpfHMc 

2https://www.profil.at/faktiv/regierung-koennte-orf-landesabgabe-abschaffen-will-aber-nicht/402381459



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des ORF-Gesetzes und des Rundfunkgebührengesetzes zur Abschaffung der Landesabgabe vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.