3394/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kinderrechte-Monitoring

 

Minderjährige brauchen besonderen Schutz. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. In Österreich stehen die Rechte von Kindern im Verfassungsrang. Es gilt gemäß Art. 1 BVG Kinderrechte und Art. 3 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention das Vorrangigkeitsprinzip in allen Belangen. Auch im gesamten Asylverfahren ist das Kindeswohl daher vorrangig zu berücksichtigen.1 

Die Kindeswohlkommission, welche Anfang 2021 nach öffentlichen Debatten rund um die Abschiebung von zwei Familien mit in Österreich aufgewachsenen und teils hier geborenen Kindern nach Georgien und Armenien eingesetzt wurde, hat am 13.7.2021 ihren Abschlussbericht präsentiert. Der Bericht hält insbesondere fest, dass Kinderrechte in Österreich zwar rechtlich ausreichend abgesichert sind, es jedoch erhebliche Schwierigkeiten im Vollzug gibt. Insbesondere wurde die rechtliche Anwendungspraxis bei Asyl- und Bleiberechtsverfahren kritisiert, welche laut Kommission den völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen Österreichs nur unzureichend gerecht wird. 

Gerade um die Einhaltung von Kinderrechten zu überprüfen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie im Asylverfahren, und um Missstände im Vollzug aufzuzeigen, sind Monitoring-Mechanismen unabdingbar. Eine Empfehlung der Kindeswohlkommission lautet daher: 

 

"Ein umfassendes und unabhängiges Kinderrechte-Monitoring soll eingerichtet werden. Gegenstand des Monitorings soll die Beachtung der Kinderrechte in der gesamten Gesetzgebung und Vollziehung und damit auch im Zusammenhang mit Asyl und Migration sein. Es soll jährlich ein Monitoring-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte in Österreich erstellt werden, einschließlich eines eigenen Kapitels zu Asyl und Migration. An der Erstellung des Berichts sollen Kinder und Jugendliche angemessen beteiligt werden." 2

 

Eine bundesweite, auf Kinderrechte spezialisierte Monitoring-Einrichtung gibt es bis dato in Österreich nicht und wäre auch über das Asyl- und Fremdenrecht hinaus von Bedeutung.

 

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007136; https://www.unicef.de/_cae/resource/blob/194402/3828b8c72fa8129171290d21f3de9c37/d0006-kinderkonvention-neu-data.pdf
  2. https://www.bmj.gv.at/service/publikationen/Kindeswohlkommission.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, ein unabhängiges Kinderrechte-Monitoring zur Überprüfung der Einhaltung der Kinderrechte in der gesamten Gesetzgebung und Vollziehung einzurichten." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.