3396/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.05.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Gleiches Recht für alle statt Sonderpflanz Post-Betriebsverfassungsgesetz
Die Österreichische Post AG ist ein seit 2006 börsennotiertes Unternehmen. Doch anders als alle anderen Unternehmen muss die Post auf Grund des Post-Betriebsverfassungsgesetzes zirka doppelt so viele Betriebsräte vom Dienst freistellen wie Unternehmen, die unter das ArbVG fallen. Das hat historische Gründe, die längst weggefallen sind. Heute sollten für alle Unternehmen die selben Regeln des Arbeitsverfassungsgesetzes gelten.
Laut Geschäftsbericht 2022 gehören zur Österreichischen Post AG Unternehmen in Deutschland, Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Ungarn, Montenegro, Bulgarien, Kroatien, Slowenien und Slowakei. Als internationales Unternehmen hat die Post erst im August 2020 ihren Anteil an der großen türkischen Gesellschaft Aras Kargo a.s. von 25 % auf 80 % aufgestockt. [1] [2]
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Österreichischen Post AG zu stärken und die Rahmenbedingungen an die Mitbewerber anzugleichen, sollte die Arbeitnehmervertretung der Post nicht mehr auf dem Post-Betriebsverfassungsgesetz basieren, das sich vom Beamtenrecht ableitet, sondern auf dem Arbeitsverfassungsgesetz, so wie das auch für alle anderen Unternehmen in Österreich auch gilt.
Durch das Post-Betriebsverfassungsgesetz hat die Österreichische Post AG zirka 50 freigestellte Betriebsräte. Durch eine Gleichbehandlung nach dem Arbeitsverfassungsgesetz würde sich die Zahl der freigestellten Betriebsräte in der Österreichischen Post AG halbieren. Außerdem ist völlig unverständlich, warum es bei der Post ein eigenes Entlohnungsschema für die vielen Betriebsräte gibt. Im Arbeitsverfassungsgesetz wäre ein sogenanntes "Privilegierungsverbot" verankert, wonach Betriebsräte gegenüber ihren Kolleg:innen nicht bessergestellt sein dürfen. [3] [4]
Mit dem Post-Betriebsverfassungsgesetz wurde für die Arbeitnehmervertretung der Post die Struktur des öffentlichen Dienstes kopiert. Das mag damals bei der Auslagerung aus dem Bund durch die hohe Zahl an Beamten in der damaligen Post noch gerechtfertigt gewesen sein. Doch inzwischen sind die Beamten eine klare Minderheit in der Post-Belegschaft. Im Jahr 2022 waren nur noch 24 % der Post-Mitarbeiter beamtet, während es 2008 noch 55 % waren (siehe Abbildung). [1]

Die Gewerkschaftsbosse Fritz Verzetnisch (S) und Fritz Neugebauer (V) hatten das Post-Betriebsverfassungsgesetz als Initiativantrag am 7. Mai 1996 im Nationalrat eingebracht, um die Interessensvertretung von Post und Telekom explizit zu regeln:
„Die sachliche Rechtfertigung ist darin zu sehen, daß von den vom PBVG erfaßten Unternehmen Tätigkeiten verrichtet werden, die von anderen Unternehmen nicht besorgt werden; weiters ist die besondere Struktur dieser Unternehmen sowie auch die der bisherigen Personalvertretungsorgane zu berücksichtigen, die entgegen der für das Arbeitsverfassungsgesetz typischen Zweistufigkeit dreistufig sind.“ [5]
Die sachliche Rechtfertigung war schon damals eher schwammig, aber heute verrichten viele Unternehmen dieselben Tätigkeiten wie die Post. Auch die "besondere Struktur" lässt sich durch den Rückgang der Beamtenschaft innerhalb der Österreichischen Post AG nicht mehr argumentieren.
Die Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung wurde 1866 als Sonderabteilung im Handelsministerium eingerichtet. Nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahr 1996 und dem späteren Börsengang, wäre es nun höchste Zeit, auch die Rahmenbedingungen bei der Arbeitnehmervertretung an das 21. Jahrhundert anzupassen.
Quellen:
(1) Post Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte, https://www.post.at/ir/c/geschaeftsberichte
(2) Post OTS, 25. August 2020, https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200825_OTS0125/closing-zur-anteilserhoehung-an-aras-kargo-erfolgt-bild
(3) Kleine Zeitung, 19. Oktober 2019, https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5708754/Laut-Profil_Rechtswidrige-Privilegien-bei-Post-und-Telekom
(4) derStandard, 22. Oktober 2019, https://www.derstandard.at/story/2000110156409/betriebsratskaiser-sollen-entthront-werden
(5) Ausschussbericht 1996, https://www.parlament.gv.at/dokument/XX/I/166/fname_139048.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird
aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der das
Post-Betriebsverfassungsgesetz abgeschafft und die Österreichische Post
AG, so wie alle anderen Unternehmen, dem Arbeitsverfassungsgesetz unterworfen
wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.