3408/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 25.05.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen

betreffend intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche schützen – Verbot medizinisch nicht-notwendiger Operationen endlich umsetzen

 

Im Juni 2021 beschloss der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen“. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, „Maßnahmen zu setzen, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche und ihre körperliche Unversehrtheit wirksam vor medizinischen Eingriffen zu schützen, die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden“. (1594/A(E) XXVII. GP)

 

Zwei Jahre später sind weder diese noch andere im Entschließungsantrag aufgelistete Forderungen – insbesondere bez. Schaffung „der notwendigen Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“ und Übermittlung relevanter „Zahlen über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung“ – umgesetzt. Wie bei vielen anderen Forderungen zugunsten der LGBTIQ-Community beschränkt sich die Bundesregierung auch in diesem Zusammenhang auf Ankündigungen ohne konkrete Umsetzungsschritte. Das Muster einer Geringachtung parlamentarischer Beschlüsse durch die Bundesregierung zeigt sich schließlich nicht nur beim Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor medizinisch nicht notwendigen Operationen, sondern auch beim Kampf gegen Hasskriminalität oder dem Verbot von Konversionstherapien.

 

Zwar beweist eine aktuelle Anfrage der SPÖ, dass es fast zwei Jahre nach dem Beschluss des Nationalrats seit Herbst 2022 endlich ein Gesetzesentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher gibt – dieser wird jedoch innerhalb der Bundesregierung von der ÖVP blockiert: „Der auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe erarbeitete Entwurf wurde an die Koordinierung übermittelt und befindet sich seit Herbst 2022 beim Koalitionspartner.“ (13719/AB XXVII. GP)

 

Andere Staaten wie Malta, Griechenland, Portugal oder Deutschland haben eine derartige Regelung längst umgesetzt. In Österreich aber hängt die rechtliche Gewährleistung der medizinischen Unversehrtheit intergeschlechtlicher Kinder anscheinend an parteipolitischen Verhandlungen. Angesichts dieser Umstände fordert nicht nur der UN-Kinderrechteausschuss ein rasches Handeln unserer Republik – auch das UN-Committee against Torture (CAT) rügte Österreich bereits 2015 für das fehlende Verbot derartiger Praktiken. Die Europäische Union hat durch die LGBTIQ Equality Strategy der Kommission ebenfalls europaweite Verbote von nicht medizinisch notwendigen und nicht-konsensualen Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen gefordert. Es ist höchste Zeit, dass Österreich diesen internationalen Rufen nachkommt und eine notwendige gesetzliche Regelung erlässt, um die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen in unserer Republik und insbesondere ihre körperliche Unversehrtheit wirksam zu schützen!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine gesetzliche Regelung zur Gewährleistung des Schutzes intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher vor medizinisch nicht-notwendigen, nicht-konsensualen Operationen zum Beschluss vorzulegen und damit die Entschließung des Nationalrats vom Juni 2021 (183/E XXVII. GP) umzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss