3409/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 25.05.2023
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Verhinderung von Ambulanzgebühren

 

Woran merkt man, dass Finanzausgleichsverhandlungen geführt werden? An den unmöglichsten Finanzierungsideen für das Gesundheitswesen, die öffentlich kundgetan werden. So geschehen unter anderem auch vor kurzer Zeit durch den Obmann der Bundeskurie der angestellten Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK), Harald Mayer. Sein Vorschlag: Patient:innen, die ohne Überweisung oder Notfall eine Spitalsambulanz aufsuchen, sollen sämtliche anfallenden Kosten selbst bezahlen – ein Ambulanzgebühr der höchsten möglichen Stufe. Nicht nur ein Pauschalbetrag, wie von schwarz/blau 2003 eingeführt, soll verlangt werden, nein, gleich die gesamten Kosten, also unter Umständen einige tausend Euro, sollen Patinet:innen selber tragen müssen.

 

Dieser Vorschlag ist so absurd, dass sogar die eigene Kollegenschaft aus der ÖÄK diesen vehement ablehnt.

 

Ambulanzgebühren, bzw. Selbstbehalte an und für sich sind kein Lenkungselement. Die Lenkung im Gesundheitssystem, die derzeit auf Grund mangelnden Angebots im niedergelassenen Bereich nicht funktioniert, darf nicht am Rücken der Patient:innen ausgetragen werden.

Den Zugang zu Ambulanzen mit Kostenhürden zu versehen, nimmt vielen Menschen eine Versorgungsoption und löst das Problem nicht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um Selbstbehalte im Gesundheitssystem generell zurückzudrängen und keinesfalls Ambulanzgebühren oder Kostentragungen durch Patient:innen bei Leistungsinanspruchnahme in Spitalsambulanzen zuzulassen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss